407026-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Mannheim: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 129/2023 07/07/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnv-online.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Anpassungen PT/Abo-Online für D-Ticket
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Diverse Anpassungen und Erweiterungen in den bestehenden PT-System und damit verbundenen Abo-Online Portal zur Erfüllung und Optimierung der Prozesse für den Vertrieb des D-Tickets.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Diverse Anpassungen und Erweiterungen in den bestehenden PT-System und damit verbundenen Abo-Online Portal zur Erfüllung und Optimierung der Prozesse für den Vertrieb des D-Tickets.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Ein solcher Fall liegt hier vor:
Die rnv beabsichtigt, das Unternehmen Sales:Consult mit der Durchführung zusätzlicher Anpassungen PT/Abo-Online für D-Ticket zu beauftragen. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um den Hersteller des Systems Abo-Online. Vor diesem Hintergrund können dringend benötigte Anpassungen nur durch dieses Unternehmen fristgerecht im Jahr 2023 erfolgen.
Darüber hinaus ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB). Die Einführung des Deutschland-Tickets konnte der Auftraggeber nicht vorhersehen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
27/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sales:Consult
Postanschrift: Wiesenweg 11b
Ort: Rellingen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25462
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/07/2023