Die Leistungen konnten nur durch das bereits beauftragte Büro agn erbracht werden, da die Durchführung der Leistungen, die durch Adaption hochbaulicher Planungen im Rahmen der Projektänderungsanträge angefallen sind, eine inhaltliche Fortführung der bisher erbrachten Objektplanungsleistungen darstellen und
inhaltlich nicht von den bisher erbrachten Leistungen abgetrennt werden konnten sowie die Mehrkosten im Bereich der zu erbringenden Architektenleistungen sich aus der Veränderung der im Hauptauftrag vereinbarten Fertigstellungsfristen ergaben und infolge dessen nach wie vor, aber zu einem späteren Zeitpunkt mit erhöhten Aufwendungen für den Auftragnehmer erbracht wurden.