VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Der bestehende Beförderungsvertrag mit der Firma Hub & Köster, Mainz, endet mit Ablauf des 31.07.2022. Nachträglich eingetretene Umstände erforderten eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen, aufgrund derer eine rechtzeitige Neuvergabe der Leistungen ab dem 01.08.2022 nicht mehr möglich war. Diese soll nunmehr voraussichtlich ab dem 01.03.2023 erfolgen. Während des vakanten Zeitraumes vom 01.08.2022 bis 28.02.2023 muss dennoch die Schülerbeförderung sichergestellt und aufrechterhalten werden. Dies ist ausschließlich im Rahmen einer Interimsbeauftragung der vorgenannten Firma möglich, die als einziges Unternehmen durch Fortführung des bisherigen Leistungsumfanges in der Lage ist, diese Leistungen kurzfristig und vollumfänglich zu erbringen.