407666-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Stadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - Beratungsleistungen
OJ S 113/2026 15/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Lehrte
E-Mailvergabestelle@bbt-kanzlei.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - Beratungsleistungen
BeschreibungNeben der Koordination und Begleitung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibungen, ggf. die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die Erstellung der Formblätter für die Angebotsabgabe, die Begleitung der Verhandlungen sowie die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Controlling der vertragsgerechten Leistungserfüllung. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen
Kennung des Verfahrens2586ddb8-1a72-42dd-b29d-e048b0237c3c
Interne Kennung196-26
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDie Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLehrte
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMS9A# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelStadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - Beratungsleistungen
BeschreibungDie Stadt Lehrte plant im Ortsteil Arpke den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Die Feuerwehr Arpke wird als Stützpunktfeuerwehr mit etwa 80 aktiven Mitgliedern geführt. Es sind eine Jugendfeuerwehr und eine Kinderfeuerwehr vorhanden. Die derzeitigen Gebäude entsprechen nicht mehr den Anforderungen und weisen unter anderem Platzmangel und fehlende Umkleidemöglichkeiten auf. Eine Machbarkeitsstudie bestätigte, dass der Neubau an einem neuen Standort südlich der Schwüblingser Straße aufgrund fehlender Erweiterungsmöglichkeiten am bisherigen Standort notwendig ist. Die Fläche grenzt im Westen an vorhandene Wohnbebauung und befindet sich im Ortseingangsbereich von Arpke. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und befindet sich im Außenbereich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuerwehr zu schaffen, wurde der Bebauungsplan Nr. 03/22 "Feuerwehr Arpke" sowie die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Arpke soll in Modul- bzw. serieller Systembau-weise und eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Die Erschließung erfolgt über die Schwüblingser Straße. Die geschätzten Gesamtkosten (KG 200 - 700) liegen bei rd. 6.320.295,00 EUR Mio. Euro brutto. Es ist beabsichtigt, die Vergabe im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchzuführen. Im Rahmen der Totalunternehmervergabe sollen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen von einem Unternehmen erbracht werden. Die Vergabe von weiteren Bewirtschaftungsleistungen ist nicht beabsichtigt. Für die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens werden technische und wirtschaftliche Beratungsleistungen gesucht. Dieses schließt die Fortschreibung des Raum- und Funktionsprogramms sowie ggf. Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit ein. Der Berater soll die Vergabe steuern und die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Leistungen erbringen. Die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen ist nicht Gegenstand der Leistungen. Die-se werden gesondert vergeben. Der Rechtsberater wird auch die Vergabeplattform betreiben. Für die Vorbereitung des Vergabeverfahrens ist ein Zeitrahmen von 2 - 4 Monaten vorgesehen. Für die Vergabe der Totalunternehmerleistungen ist ein Zeitrahmen von 5 - 6 Monaten vorgesehen. Für die Umsetzung des Bauvorhabens (Planungs- und Bauzeit) ist ein Zeitrahmen von 14 Monaten vorgesehen.
Interne Kennung196-26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLehrte
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 2. Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens zwei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) für die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für eine Feuerwehr als Grundlage für die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer Gesamt-vergabe (Totalunternehmermodell oder vergleichbar). 3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) für die Begleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen der VOB/A zur Umsetzung eines Bauvorhabens im Rahmen einer Gesamtvergabe (Totalunternehmermodell oder vergleichbar). 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) für das Vertrags- und Baucontrolling der Umsetzung eines Bauvorhabens im Rahmen einer Ge-samtvergabe (Totalunternehmermodell oder vergleichbar). Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei denen - die Leistungen auf Auftraggeber- bzw. Bauherrenseite erbracht wurden, - der bezuschlagte Auftragswert des Bauvorhabens größer/gleich brutto EUR 5 Mio. war und - nach dem 01.01.2021 und vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe eine Abnahme durch den Auftraggeber und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer erfolgt ist. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung des Projekts mit Darstellung des Modells - Projektzeitraum (Beauftragung / Beginn des Vergabeverfahrens / Ende des Vergabeverfahrens / Baubeginn / Bauabnahme / Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme) - Angabe der in dem Projekt erbrachten Leistungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMS9A/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMS9A
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMS9A
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote29/06/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin29/06/2026 11:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDie Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Eröffnungstermin — BeschreibungGem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltbbt Rechts- und Steuerkanzlei
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Lehrte
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Lehrte
Registrierungsnummernicht bekannt
PostanschriftRathausplatz 1
StadtLehrte
Postleitzahl31275
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon0511 22007430
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnungbbt Rechts- und Steuerkanzlei
RegistrierungsnummerDE259528735
PostanschriftTheaterstraße 16
StadtHannover
Postleitzahl30159
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon+49 511220074-30
Fax+49 511220074-99
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131-153306
Fax+49 4131-152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung2f5231bf-c349-427c-861e-47e35a91990a-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDie Bedingungen zur Bewertung des Referenznachweises wurden angepasst. Punkt 3.1 wurde angepasst.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenMit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens zwei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) für die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für eine Feuerwehr als Grundlage für die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe (Totalunternehmermodell oder vergleichbar). Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei denen - die Leistungen auf Auftraggeber- bzw. Bauherrenseite erbracht wurden, - der bezuschlagte Auftragswert des Bauvorhabens größer/gleich brutto EUR 5 Mio. war und - nach dem 01.01.2021 und vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe die funktionale Leistungsbeschreibung fertiggestellt ist. Eine Beauftragung des Totalunternehmers oder vergleichbar sowie eine Abnahme durch den Auftraggeber und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer muss noch nicht erfolgt sein. 3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) für die Begleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen der VOB/A zur Umsetzung eines Bauvorhabens im Rahmen einer Gesamtvergabe (Totalunternehmermodell oder vergleichbar). Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei denen - die Leistungen auf Auftraggeber- bzw. Bauherrenseite erbracht wurden, - der bezuschlagte Auftragswert des Bauvorhabens größer/gleich brutto EUR 5 Mio. war und - nach dem 01.01.2021 und vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe eine Abnahme durch den Auftraggeber und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer erfolgt ist. 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) für das Vertrags- und Baucontrolling der Umsetzung eines Bauvorhabens im Rahmen einer Gesamtvergabe (Totalunternehmermodell oder vergleichbar). Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei denen - die Leistungen auf Auftraggeber- bzw. Bauherrenseite erbracht wurden, - der bezuschlagte Auftragswert des Bauvorhabens größer/gleich brutto EUR 5 Mio. war und - nach dem 01.01.2021 und vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe eine Abnahme durch den Auftraggeber und Übergabe der Einrichtung an die Nutzer erfolgt ist. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung des Projekts mit Darstellung des Modells - Projektzeitraum (Beauftragung / Beginn des Vergabeverfahrens / Ende des Vergabeverfahrens / Baubeginn / Bauabnahme / Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer bzw. Inbetriebnahme) - Angabe der in dem Projekt erbrachten Leistungen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungef6da3f3-38a2-465f-be39-96748ac362ac  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/06/2026 12:46:31 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung407666-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe113/2026
Datum der Veröffentlichung15/06/2026