408344-2026 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – SAP-Personaldienstleistungen Rahmenvereinbarung 2026
OJ S 113/2026 15/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
E-Mailausschreibungen@ldi.rlp.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSAP-Personaldienstleistungen Rahmenvereinbarung 2026
BeschreibungDer Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Dienstleistungen aus. Die Ausschreibung ist in einzelne Lose gegliedert. Die Betreuung der je Los zu schließenden Rahmenverträge erfolgt durch den LDI.
Kennung des Verfahrenscb7582cb-3e2a-47f2-8cbf-ae54717ec3da
Interne Kennung420-030371
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftValenciaplatz 6  
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausführungsort in Abhängigkeit davon, welcher Bezugsberechtigte einen Abruf tätigt, in ganz Rheinland-Pfalz gelegen sein kann. Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.12 625 371,84 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung77 723 742,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYKKE#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann5
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
BetrugEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
KorruptionEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEin Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
ZahlungsunfähigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Auftraggeber stellt klar hierzu klar, dass er die in diesem Verfahren geltenden Einschränkung der losinternen und der losübergreifenden Überkreuzbeteiligung mit Blick auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs und der Gleichbehandlung vorgenommen hat. Eine losweise Überkreuzbeteiligung führt nicht zwingend zum Ausschluss des Angebots, sondern mit Blick auf § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB nur dann, wenn durch die Überkreuzbeteiligungen ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs bzw. eine Wettbewerbsverfälschung zu erwarten ist. Aus Sicht des Auftraggebers soll gerade wegen der besonderen Wettbewerbssituation sichergestellt ein, dass ein Bieter nicht das Angebot oder die kalkulationsrelevanten Angebotsgrundlagen eines anderen Bieters kennt. Daher soll der Bieter auf Wunsch des Auftraggebers bereits mit dem Angebot darlegen, dass der Geheimwettbewerb trotz Doppelbeteiligung gewährleistet bzw. durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass keine Kenntnis von dem anderen Angebot besteht und dem betreffenden Unternehmen die (dem anderen Bieter verbliebenen) Kalkulationsspielräume beim Gewinn und bei den Kosten verborgen geblieben sind. Zu diesem Zwecke hat der Bieter auf die Teil A_Anlage 09_Ergänzende Eigenerklärung zu § 124 Absatz 1 Nr.4 GWB beigefügte Erklärung zurückgreifen und detailliert darzulegen, welche Maßnahmen mit Blick auf die Vermeidung eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb getroffen worden sind und wie sichergestellt wird, dass eine wechselseitige Kenntnis von kalkulationsrelevanten Angebotsdetails des jeweils anderen Unternehmens ausgeschlossen worden ist. Hinweis: Die Abgabe der genannten Erklärung kann einen Angebotsausschluss nicht pauschal verhindern, wenn der Auftraggeber (andere) Anhaltspunkte für eine wettbewerbswidrige Absprache hat. Die Entscheidung über einen Ausschluss unterliegt stets einer Prüfung und Ermessensausübung im Einzelfall.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSAP-Portal
BeschreibungDie Leistung ist in folgende Lose aufgeteilt: 1. SAP-Portal/Fiori (SAP Frontend/Fiori Entwicklung, Workflow, BTP) 2. SAP-HR (Personalabrechnung, -Verwaltung,-Zeitwirtschaft,-Reisekostenabrechnung,Tennungsgeld, Versorgungsfestsetzung,-Abrechnung, Success Factors, Berechtigungen) 3. SAP-Basis (SAP-Architektur, -Basis, Archivierung, - ILM, ALM/Solutionmanager, ABAP Entwicklung) 4. SAP-Module (FI/CO, SD/MM, EAM(PM), Workflow) 5. SAP-RealEstate FX Der Leistungsumfang der einzelnen Lose ist in Teil B_Leistungsbeschreibung im Detail beschrieben.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftValenciaplatz 6  
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausführungsort in Abhängigkeit davon, welcher Bezugsberechtigte einen Abruf tätigt, in ganz Rheinland-Pfalz gelegen sein kann. Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt mit Zuschlag und beträgt 2 Jahre. Die Rahmenvereinbarungen können vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 12 Monate sein.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungLeistung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
BeschreibungBieter, die noch nicht über Mitarbeiter verfügen, die nach dem SÜG zertifiziert sind, müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung abgegeben, aus der sich ergibt, dass sie bereit sind, alle not-wendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, um zu gewährleisten, dass eine Sicherheitsüberprüfung vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegt. Dazu hat der Bieter dem Auftraggeber unmittelbar nach Zuschlagserteilung mindestens zwei Berater zu benennen, die bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsBüro LDI
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022, durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen. Teil A_Anlage 09_Ergänzende Eigenerklärung zu § 124 Absatz 1 Nr.4 GWB
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Herr René Müller, Valenciaplatz 6,55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelSAP-HR
BeschreibungDie Leistung ist in folgende Lose aufgeteilt: 1. SAP-Portal/Fiori (SAP Frontend/Fiori Entwicklung, Workflow, BTP) 2. SAP-HR (Personalabrechnung, -Verwaltung,-Zeitwirtschaft,-Reisekostenabrechnung,Tennungsgeld, Versorgungsfestsetzung,-Abrechnung, Success Factors, Berechtigungen) 3. SAP-Basis (SAP-Architektur, -Basis, Archivierung, - ILM, ALM/Solutionmanager, ABAP Entwicklung) 4. SAP-Module (FI/CO, SD/MM, EAM(PM), Workflow) 5. SAP-RealEstate FX Der Leistungsumfang der einzelnen Lose ist in Teil B_Leistungsbeschreibung im Detail beschrieben.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftValenciaplatz 6  
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausführungsort in Abhängigkeit davon, welcher Bezugsberechtigte einen Abruf tätigt, in ganz Rheinland-Pfalz gelegen sein kann. Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt mit Zuschlag und beträgt 2 Jahre. Die Rahmenvereinbarungen können vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 12 Monate sein.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungLeistung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
BeschreibungBieter, die noch nicht über Mitarbeiter verfügen, die nach dem SÜG zertifiziert sind, müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung abgegeben, aus der sich ergibt, dass sie bereit sind, alle not-wendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, um zu gewährleisten, dass eine Sicherheitsüberprüfung vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegt. Dazu hat der Bieter dem Auftraggeber unmittelbar nach Zuschlagserteilung mindestens zwei Berater zu benennen, die bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsBüro LDI
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022, durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen. Teil A_Anlage 09_Ergänzende Eigenerklärung zu § 124 Absatz 1 Nr.4 GWB
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Herr René Müller, Valenciaplatz 6,55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelSAP-Basis
BeschreibungDie Leistung ist in folgende Lose aufgeteilt: 1. SAP-Portal/Fiori (SAP Frontend/Fiori Entwicklung, Workflow, BTP) 2. SAP-HR (Personalabrechnung, -Verwaltung,-Zeitwirtschaft,-Reisekostenabrechnung,Tennungsgeld, Versorgungsfestsetzung,-Abrechnung, Success Factors, Berechtigungen) 3. SAP-Basis (SAP-Architektur, -Basis, Archivierung, - ILM, ALM/Solutionmanager, ABAP Entwicklung) 4. SAP-Module (FI/CO, SD/MM, EAM(PM), Workflow) 5. SAP-RealEstate FX Der Leistungsumfang der einzelnen Lose ist in Teil B_Leistungsbeschreibung im Detail beschrieben.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftValenciaplatz 6  
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausführungsort in Abhängigkeit davon, welcher Bezugsberechtigte einen Abruf tätigt, in ganz Rheinland-Pfalz gelegen sein kann. Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt mit Zuschlag und beträgt 2 Jahre. Die Rahmenvereinbarungen können vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 12 Monate sein.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungLeistung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
BeschreibungBieter, die noch nicht über Mitarbeiter verfügen, die nach dem SÜG zertifiziert sind, müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung abgegeben, aus der sich ergibt, dass sie bereit sind, alle not-wendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, um zu gewährleisten, dass eine Sicherheitsüberprüfung vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegt. Dazu hat der Bieter dem Auftraggeber unmittelbar nach Zuschlagserteilung mindestens zwei Berater zu benennen, die bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsBüro LDI
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022, durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen. Teil A_Anlage 09_Ergänzende Eigenerklärung zu § 124 Absatz 1 Nr.4 GWB
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Herr René Müller, Valenciaplatz 6,55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelSAP-Module
BeschreibungDie Leistung ist in folgende Lose aufgeteilt: 1. SAP-Portal/Fiori (SAP Frontend/Fiori Entwicklung, Workflow, BTP) 2. SAP-HR (Personalabrechnung, -Verwaltung,-Zeitwirtschaft,-Reisekostenabrechnung,Tennungsgeld, Versorgungsfestsetzung,-Abrechnung, Success Factors, Berechtigungen) 3. SAP-Basis (SAP-Architektur, -Basis, Archivierung, - ILM, ALM/Solutionmanager, ABAP Entwicklung) 4. SAP-Module (FI/CO, SD/MM, EAM(PM), Workflow) 5. SAP-RealEstate FX Der Leistungsumfang der einzelnen Lose ist in Teil B_Leistungsbeschreibung im Detail beschrieben.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftValenciaplatz 6  
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausführungsort in Abhängigkeit davon, welcher Bezugsberechtigte einen Abruf tätigt, in ganz Rheinland-Pfalz gelegen sein kann. Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt mit Zuschlag und beträgt 2 Jahre. Die Rahmenvereinbarungen können vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 12 Monate sein.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungLeistung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
BeschreibungBieter, die noch nicht über Mitarbeiter verfügen, die nach dem SÜG zertifiziert sind, müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung abgegeben, aus der sich ergibt, dass sie bereit sind, alle not-wendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, um zu gewährleisten, dass eine Sicherheitsüberprüfung vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegt. Dazu hat der Bieter dem Auftraggeber unmittelbar nach Zuschlagserteilung mindestens zwei Berater zu benennen, die bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsBüro LDI
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022, durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen. Teil A_Anlage 09_Ergänzende Eigenerklärung zu § 124 Absatz 1 Nr.4 GWB
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Herr René Müller, Valenciaplatz 6,55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
5.1.
LosLOT-0005
TitelSAP-RealEstate
BeschreibungDie Leistung ist in folgende Lose aufgeteilt: 1. SAP-Portal/Fiori (SAP Frontend/Fiori Entwicklung, Workflow, BTP) 2. SAP-HR (Personalabrechnung, -Verwaltung,-Zeitwirtschaft,-Reisekostenabrechnung,Tennungsgeld, Versorgungsfestsetzung,-Abrechnung, Success Factors, Berechtigungen) 3. SAP-Basis (SAP-Architektur, -Basis, Archivierung, - ILM, ALM/Solutionmanager, ABAP Entwicklung) 4. SAP-Module (FI/CO, SD/MM, EAM(PM), Workflow) 5. SAP-RealEstate FX Der Leistungsumfang der einzelnen Lose ist in Teil B_Leistungsbeschreibung im Detail beschrieben.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftValenciaplatz 6  
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausführungsort in Abhängigkeit davon, welcher Bezugsberechtigte einen Abruf tätigt, in ganz Rheinland-Pfalz gelegen sein kann. Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt mit Zuschlag und beträgt 2 Jahre. Die Rahmenvereinbarungen können vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit zugegangen sein muss, optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 12 Monate sein.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungLeistung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
BeschreibungBieter, die noch nicht über Mitarbeiter verfügen, die nach dem SÜG zertifiziert sind, müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung abgegeben, aus der sich ergibt, dass sie bereit sind, alle not-wendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, um zu gewährleisten, dass eine Sicherheitsüberprüfung vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegt. Dazu hat der Bieter dem Auftraggeber unmittelbar nach Zuschlagserteilung mindestens zwei Berater zu benennen, die bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKKE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsBüro LDI
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022, durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen. Teil A_Anlage 09_Ergänzende Eigenerklärung zu § 124 Absatz 1 Nr.4 GWB
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Herr René Müller, Valenciaplatz 6,55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLand Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
RegistrierungsnummerDEB35
PostanschriftValenciaplatz 6
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungen@ldi.rlp.de
Telefon+49 6131-6050
Fax+49 6131-605145
Internetadressehttps://www.ldi.rlp.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
RegistrierungsnummerDEB35
PostanschriftStiftstr. 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.de
Telefon+496131160
Fax+496131162234
Internetadressehttps://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer07-0001801100000-05
PostanschriftStiftstr. 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.de
Telefon+49 6131-160
Fax+49 613116-2234
Internetadressehttps://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung27244538-f525-4ccc-9880-ff6a9dfc0502  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/06/2026 11:44:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung408344-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe113/2026
Datum der Veröffentlichung15/06/2026