409009-2023 - ErgebnisDeutschland-Neumarkt in der Oberpfalz: Möbel für ärztliche Zwecke
OJ S 129/2023 07/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Neumarkt Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.
Postanschrift: Nürnberger Str. 12
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail: vergabe.hannover@luther-lawfirm.com
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-neumarkt.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mobile Pflege- und Visitenwägen II
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33192000 Möbel für ärztliche Zwecke
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Klinikum Neumarkt will im Rahmen der Digitalisierungsstrategie mobile Pflege- und Visitenwägen beschaffen, die die üblichen pflegerischen und ärztlichen Dokumentationsprozesse unterstützen. Die Wägen sollen dabei sowohl am Patientenbett wie auch allgemein im Stations- und Funktionsbereich betrieben werden. Ziel ist es durch die Ablösung der herkömmlichen papierbasierten Visiten- und Behandlungsdokumentation die pflegerischen und ärztlichen Dokumentationsprozesse zu optimieren, einen einfacheren Zugriff auf die notwendigen Daten zu erhalten und im Ergebnis die Behandlungsqualität zu steigern.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Schätzmenge beträgt je 40 Pflege- und 40 Visitenwägen, die Höchstabnahmemenge beträgt je 60 Pflege- und 60 Visitenwägen.
Es ist ein Servicevertrag anzubieten, der auch die Versorgung mit Ersatzteilen umfasst. Die Beauftragung erfolgt optional.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Neumarkt will im Rahmen der Digitalisierungsstrategie mobile Pflege- und Visitenwägen beschaffen, die die üblichen pflegerischen und ärztlichen Dokumentationsprozesse unterstützen. Die Wägen sollen dabei sowohl am Patientenbett wie auch allgemein im Stations- und Funktionsbereich betrieben werden. Ziel ist es durch die Ablösung der herkömmlichen papierbasierten Visiten- und Behandlungsdokumentation die pflegerischen und ärztlichen Dokumentationsprozesse zu optimieren, einen einfacheren Zugriff auf die notwendigen Daten zu erhalten und im Ergebnis die Behandlungsqualität zu steigern.
Die zu beschaffenden Pflege- und Visitenwägen sollen sich durch eine qualitativ hochwertige und robuste Bauweise auszeichnen und müssen den im Klinikalltag auftretenden Belastungen standhalten können. Die Bedienung soll im Alltag weitgehend selbsterklärend und für den Anwender einfach sein.
Bei den Pflegewägen handelt es sich um Wägen, die mit einem All-in-One PC ausgestattet sind und die über ein Schubladensystem verfügen in dem bei der Patientenversorgung verwendete Materialien nach einem standardisierten System aufbewahrt und mitgeführt werden können. Bei den Visitenwägen handelt es sich um Wägen, die vorwiegend bei der ärztlichen Visite zum Einsatz kommen und die ebenfalls mit einem All-in-One PC ausgestattet sind.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Schätzmenge beträgt je 40 Pflege- und 40 Visitenwägen, die Höchstabnahmemenge beträgt je 60 Pflege- und 60 Visitenwägen.
Es ist ein Servicevertrag anzubieten, der auch die Versorgung mit Ersatzteilen umfasst. Die Beauftragung erfolgt optional.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Teststellung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Produktqualität / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeitpunkt / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional ist ein Servicevertrag anzubieten, die die Wartung und den Vor-Ort Service bei notwendigen Reparaturen einschließlich der Ersatzteilversorgung umfasst. Die Laufzeit des optionalen Servicevertrags beträgt fünf Jahre.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 055-161852
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Mobile Pflege- und Visitenwägen II
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: März Network Services GmbH
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen kann der genaue Auftragswert nicht benannt werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Nicht vorgesehen
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/07/2023