409227-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-München: Zytometer
OJ S 143/2022 27/07/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Universität München
Postanschrift: Marchioninistrasse 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle Vergabe
E-Mail: vergabestelle@med.uni-muenchen.de
Telefon: +49 89440077326
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmu-klinikum.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung eines Durchflusszytometers
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38434510 Zytometer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum München beabsichtigt die Beschaffung eines Durchflusszytometers - ein Spektralzytometer für die “Core Facility für Durchflusszytometrie - ”am Standort Klinikum Innenstadt, Lindwurmstrasse 2a, 80337 München für seine Abteilung Klinische Pharmakologie.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Klinikum der Universität München Abteilung für Klinische Pharmakologie Lindwurmstrasse 2a 80337 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Beschaffungsgegenstand ist ein Spektralzytometer für die “Core Facility für Durchflusszytometrie”. Mit dem Gerät sollen in verschiedenen Krankheitsmodellen detaillierte Immunphänotypsierungen erfolgen. Für diese Analysen ist zwingend ein hochparametrischer Durchflusszytometer notwendig, der mehr als 40 Farben unterscheiden kann, was den Einsatz von Spektraltechnologie erfordert.
Weiter erforderlich, dass das Gerät folgende Eigenschaften aufweist:
1. Eine hohe Sensitivität und Linearität der Lichtdetektoren.
Für die Detektion des Signals werden entweder avalanche Photodioden (APD) oder ältere und weniger sensitive Photomultiplier Tubes (PMTs) verwendet. APD besitzen eine Faktor 10-100-fach erhöhte Sensitivität und erleichtern durch die Linearität in der Detektionsstärke eine zuverlässigere Unterscheidung der Farben bei unabhängigen Experimenten. Vor allem die erhöhte Sensitivität ist für die Immunphänotypisierung von Zellen innerhalb stark heterogenen Proben, wie Tumorproben, essenziell um gering exprimierte Marker bei bestmöglicher Signal-to-Noise ratio zu detektieren. Deshalb ist der Einsatz von APD im Gerät für unsere Zwecke wichtig.
2. Eine zellpopulationsabhängige Subtraktion der Autofluoreszenz.
In vielen Projekten werden Immunzellen im Tumor untersucht. Sowohl die Immunzellen untereinander als auch die Tumorzellen besitzen unterschiedliche Autofluoreszenz. Nur durch eine Zellpopulationsabhängige Subtraktion dieser Autofluoreszenz können die gemessenen Signale den unterschiedlichen Zellpopulationen zugeordnet werden.
3. Letztlich darf das Gerät – aufgrund des vorgesehenen und nicht änderbaren Standorts in der Abteilung für Klinische Pharmakologie die Maße von in 140 cm x 70 cm (inkl. Computer) nicht überschreiten.
Diese Voraussetzungen erfüllt lediglich ein Gerät, nämlich das Gerät Aurora der Firma Cytek.Biosciences, Amsterdam. Vor der freiwilligen ex-ante Transparenzbekanntmachung erfolgte im Zeitraum von Mai - Juni 2022 eine umfassende europäische Markterkundung. Im Rahmen dieser Markterkundung bekundete lediglich ein Hersteller Interesse an der gegenständlichen Beschaffung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Nachdem im Rahmen einer umfassenden Markterkundung lediglich ein Hersteller Interesse an dem Auftrag bekundete und mitteilte, den Beschaffungsgegenstand mit den benötigten technischen Voraussetzungen liefern zu können, kann ein Alleinstellungsmerkmal nach § 14 Abs. 4 Ziffer 2b VgV angenommen werden. Die Beschaffung ist daher im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beabsichtigt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, weil nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die dargelegten technischen Voraussetzungen des Geräts werden nur von einem einzigen Hersteller angeboten. Dies wurde im Rahmen einer vorgeschalteten umfassenden europäischen Markterkundung festgestellt. Auf die Ausführungen unter II.2.4 und II.2.14 wird verwiesen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
22/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Cytec Biosciences B.V
Postanschrift: Paasheuvelweg 25
Ort: Amsterdam
NUTS-Code: NL329 Groot-Amsterdam
Postleitzahl: 1105BP
Land: Niederlande
E-Mail: kpetkau@cytekbio.com
Telefon: +49 1718460557
Internet-Adresse: www.cytekbio.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Lazarettstr.67
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Siehe VI.4.1)
Ort: München
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/07/2022