Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung für Einzelabrufe von bis zu 23 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m) sowie bis zu 19 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Erdgasantrieb CNG. Die Einzelabrufe teilen sich nach aktueller Planung wie folgt auf:
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1) fest geplant (verbindlich) unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung:
* 7 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m) als Ersatzbeschaffung;
* 5 Niederflurlinienomnibusse (12 m) als Ersatzbeschaffung;
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2) vorläufig geplanter Abruf 2023 (unverbindlich):
* 8 Niederflurlinienomnibusse (12 m) als Ersatzbeschaffung;
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3) vorläufig geplanter Abruf 2024 (unverbindlich):
* 4 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m) als Ersatzbeschaffung;
* 3 Niederflurlinienomnibusse (12 m) als Ersatzbeschaffung;
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4) vorläufig geplanter Abruf 2025 (unverbindlich):
* 8 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m) als Ersatzbeschaffung,
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5-7) vorsorglich für eventuelle Fahrzeugmehrbedarfe sind in dieser Rahmenvereinbarung aufgenommen:
* 4 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m);
* 3 Niederflurlinienomnibusse (12 m);
Ein Abruf erfolgt nur im Falle von Fahrzeugmehrbedarfen aufgrund Liniennetzumstellungen/-erweiterungen oder ähnlichen Gründen.
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Die Einzelabrufe 2) bis 4) sind vorläufig geplant und abhängig vom tatsächlichen Bedarf der nächsten Jahre.