410252-2021 - ErgebnisDeutschland-Augsburg: Busse
OJ S 154/2021 11/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Augsburg Holding GmbH im Namen und auf Rechnung der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH; Dienstleistungs-Einkauf
Postanschrift: Hoher Weg 1
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stefan Schmid
E-Mail: einkauf.technologie@sw-augsburg.de
Telefon: +49 821/6500-5292
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-augsburg.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung Omnibusbeschaffung 2021 - 2025
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34121000 Busse
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Einzelabrufe von bis zu 23 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m) sowie bis zu 19 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Erdgasantrieb CNG.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr, 34121200 Gelenkbusse, 34121400 Niederflurbusse
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung für Einzelabrufe von bis zu 23 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m) sowie bis zu 19 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Erdgasantrieb CNG. Die Einzelabrufe teilen sich nach aktueller Planung wie folgt auf:
-----,
1) fest geplant (verbindlich) unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarung:
* 7 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m) als Ersatzbeschaffung;
* 5 Niederflurlinienomnibusse (12 m) als Ersatzbeschaffung;
-----,
2) vorläufig geplanter Abruf 2023 (unverbindlich):
* 8 Niederflurlinienomnibusse (12 m) als Ersatzbeschaffung;
-----,
3) vorläufig geplanter Abruf 2024 (unverbindlich):
* 4 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m) als Ersatzbeschaffung;
* 3 Niederflurlinienomnibusse (12 m) als Ersatzbeschaffung;
-----,
4) vorläufig geplanter Abruf 2025 (unverbindlich):
* 8 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m) als Ersatzbeschaffung,
-----,
5-7) vorsorglich für eventuelle Fahrzeugmehrbedarfe sind in dieser Rahmenvereinbarung aufgenommen:
* 4 Niederflurliniengelenkomnibusse (18 m);
* 3 Niederflurlinienomnibusse (12 m);
Ein Abruf erfolgt nur im Falle von Fahrzeugmehrbedarfen aufgrund Liniennetzumstellungen/-erweiterungen oder ähnlichen Gründen.
-----;
Die Einzelabrufe 2) bis 4) sind vorläufig geplant und abhängig vom tatsächlichen Bedarf der nächsten Jahre.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad Lastenhefte / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Fahrzeugliefervertrag / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Lebenszykluskosten / Gewichtung: 55
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 028-070288
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Rahmenvereinbarung / Kontrakt D10/4400000812
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über max. 23 NG-Busse und max. 19 NL-Busse mit CNG-Antrieb _ Laufzeit 2021-2025
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Postanschrift: Röntgenstr. 5
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle / des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/08/2021