Der AG Kann nach § 13 Abs.2 Nr.5 SektVO Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmeqwettbewerb dann vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen. Auf Grund der "Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung" wurden in der Vergangenheit derartige Leistungen durch die NETZE Bad Langensalza GmbH durchgeführt und so muss auch diese Erweiterung wegen der Gesetzeslage durch dieses Unternehmen durchgeführt werden.