Beschreibung der Beschaffung
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einem Auftrag gehören. Informationen zu Los 2 (Beteiligung) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 1 (Führung) siehe:
https://www.subreport.de/E83923258 Die DB Netz plant den Streckenausbaus zwischen Angermünde und der Landesgrenze (D/PL) in Richtung Szczecin (Stettin) für Geschwindigkeiten bis 160 km/h mit Herstellung einer durchgehenden Elektrifizierung sowie dem zweigleisigen Ausbau vom Passow bis zur Landesgrenze (D/PL). Zudem werden fünf Verkehrsstationen an der Strecke modernisiert.
Die Investitionssumme für dieses Projekt mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis 31.12.2026 wird mit ca. EUR 603 Mio. veranschlagt.
Hiervon sind bereits ca. EUR 14,7 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 31.12.2026 gerechnet.
Entsprechend ist die vorläufige Laufzeit des Versicherungsvertrags ebenfalls bis zum 31.12.2016 (zuzüglich Extended Maintenance und Nachhaftung - siehe unten -) geplant.
Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens vsl. ab 01.03.2021 (ggfs. später) im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung.
(Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt EUR 10.000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.