411570-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
OJ S 114/2026 16/06/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
E-MaileVergabe@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
BeschreibungVDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Kennung des Verfahrensaa6ad908-5dd7-485c-891e-daad5f48e58a
Interne Kennung20FEI45117
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAltendorf
Postleitzahl96146
Land, Gliederung (NUTS)Bamberg, Landkreis (DE245)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
BeschreibungVDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Interne Kennung6c98f8f3-a863-40e3-9b21-add8d5869659
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAltendorf
Postleitzahl96146
Land, Gliederung (NUTS)Bamberg, Landkreis (DE245)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns19/04/2021
Enddatum der Laufzeit15/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2020679634
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners30/03/2021
Datum des Vertragsabschlusses19/04/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung220881-2021
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung871, 839, 884, 967, 966, 968, 871 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kenntnisstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist nicht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. 839 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kenntnisstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist nicht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. 884 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kenntnisstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist nicht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. 967 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kenntnisstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist nicht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. 966 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kenntnisstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist nicht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. 968 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kenntnisstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist nicht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen871 Auf dem Streckenabschnitt Altendorf - Strullendorf ist unter anderem das bahnrechte Bestandskettenwerk auf die neuen Mittelmaste zu übernehmen. Ergänzend zu der bereits angeordneten Mehrkostenanzeige Nr. 143 sind gemäß Ril 997 weitere Y-Seile zu liefern und einzubauen. Folgende Y-Seile sind betroffen: • BPH07: 53-2bNp, N395, N398, N401, N404, N406, N408, N410, N399, N402, N404h, N406h, N408h, N410h, N413h und N416h • BPH 10 (S-Bahn L): N46-16a, N45-19h, N45-21h, N45-23h, N45-26h, N45-28h und N45-30h • BPH 10 (S-Bahn R): N45-12a, N45-14a, N45-16a, N45-20h, N45-22h, N45-24h, N45-26 und N45-28 • BPH 14 (S-Bahn L): N45-18a, N45-20a, N45-22a, N45-24a, N45-26a, N45-28a und N45-30a • BPH 14 (S-BahnR): N45-18a, N45-20a, N45-22a, N45-24a, N45-26a, N45-28a und N45-30a Die Lieferung und Montage der genannten Y-Seile ist kein Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfanges und daher gesondert zu vergüten. 839 Aufgrund von bereits dokumentierten verfahrensbedingten Setzungen in einer Größenordnung von bis zu 10 mm in den Pfeilerachsen 20 und 30 kann der Rückbau der Kopfbalken nicht mittels Stemmen durchgeführt werden. Dies könnte zu weiteren erschütterungsbedingten Setzungen über den Grenzwert hinaus führen. Daher sollen die Kopfbalken mit einem Säge-schnitt von den Bohrpfählen getrennt werden. 884 Aufgrund des Höhenversatzes zwischen Planum und UK Kopfbalken ist es erforderlich ein Arbeitsplanum herzustellen und nach Herstellung des Kopfbalkens wieder zurück zubauen. Diese Leistungen sind nicht im vertraglich vereinbarten Bau-Soll inbegriffen, jedoch sind sie technisch zwingend erforderlich, um den Kopfbalken herstellen zu können. 967 Bei der Abschwenkung wurden die verlegten Gleise bei km 45 und km 56 getrennt. Hierdurch wurde die durchgehende Stromrückführung unterbrochen. Um eine Sicherstellung der geforderten und notwendigen Stromrückführung und Erdung zu gewährleisten, musste eine Längs-erde verlegt werden. 966 Nach Ril 997.0102 Abschnitt 6(5) dürfen „Fahrdrähte der Hauptgleise (…) bei Neuverlegung keine Stoßverbinder oder Fahr-draht-Stoßklemmen erhalten. Durch die geplanten Bauzuständen sind in den Anschwenkungsbereichen Kettenwerkstoße mit zusätzlichem Fahrdrahtwechsel erforderlich. Der geplante Fahrdrahtwechsel ist Bestandsteil des Vertrages, jedoch fehlt die LV-Pos. im HLV. Gemäß freigegebener Ausführungsplanung musste der Fahrdraht in den folgenden Bereichen getauscht werden: • Mast N44-20a bis N45-30a [1.435 m] • Mast N44-22a bis N2 [1.435 m] 968 Aus Sicherheitsgründen ist an dem Mast N125 ein Besteigschutz anzubringen. Diese Leistung ist nicht vom vertraglichen Bau-Soll umfasst und daher gesondert zu vergüten.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummerf45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
PostanschriftAdam-Riese-Straße 11-13
StadtFrankfurt Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-MaileVergabe@deutschebahn.com
Telefon+49 1806996633
Internetadressehttps://www.deutschebahn.com/bieterportal
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
StadtGöppingen
Postleitzahl73037
Land, Gliederung (NUTS)Göppingen (DE114)
LandDeutschland
E-Mailbieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon+49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1f72cb1b-6b40-4159-bbe6-7db87e5e4f2b  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung15/06/2026 10:43:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung411570-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe114/2026
Datum der Veröffentlichung16/06/2026