Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Stadtwerke
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Stadtwerke, Wasser, Energie, Bäder
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wärmeversorgungsanlagen / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad"
Referenznummer der Bekanntmachung: VE 421.01 / KK
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45212212 Bauarbeiten für Schwimmbäder
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Am Standort des bestehenden Freibades Kamen-Mitte soll ein neues
Kombibad entstehen. Dabei werden vorhandene Freibecken teilweise erhalten und saniert/ attraktiviert und um einen Hallenbadneubau inkl. neuer Parkplatzflächen ergänzt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 510 039,93 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 44620000 Heizkörper und Heizkessel sowie Zubehör für Zentralheizungen, 44621100 Heizkörper, 44115220 Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 44163121 Heizleitungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:
Neubau Kombibad Kamen Am Schwimmbad 8 59174 Kamen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Heizungstechnische Installation in einem Kombibad - Neubau
1 St Fernwärmeübergabestation 1250 kW;
6 St Pufferspeicher 4000 l;
2 St Frischwasserstationen 470 bzw. 315 kW;
9 St Hocheffizienz-Umwälzpumpen DN 15 - DN 65;
8 St Plattenwärmeübertrager 4 - 380 kW;
ca. 2000 m Stahlrohr; schwarz mit Rostschutz DN 15 - DN 125;
1 St Druckhalteanlage
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 076-206409
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: VE 421.01
Bezeichnung des Auftrags:
Wärmeversorgungsanlagen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 18/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Henke GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 26/07/2022