Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
1: Feuerwehr Gebäudefunk Bedienfeld in unterschiedlichen von den Feuerwehren geforderten Ausführungen
2 & 2.1: Masterunit für zwei Quellen, Koppler zum zusammenschalten der verschiedenen Funktionsarten. Stellt eine Erweiterung der bereits im RV beinhaltenden Positionen 4.2und 4.3 dar
2.2: TMO-Metropolenanbindung mit TRx-Anschluss, Erweiterung der Position 4.2/4.3 des RV aufgrund von besonderen Anforderungen der autorisierten Stellen bei einer Anbindung der Funkanlage in einem vorhandenem Metropolkonzept
3: Integration des vom AG bereitgestellten Modems in den Schrank zur Anbindung der Repeateranlage an das NOC
4 - 4.3: Spleißbox im LWL-Koppelfeld anstelle Koppelfeld, zusammenfassung von Spleißbos und Koppelfeld in einem Gerät zur Wand- oder Schrank-Montage
4.4 - 4.8: Einzelkomponenten für die Vervollständigung des Leckkabelüberwachungssystems außerhalb des Schrankes
5: Türkontaktschalter, Schranktyp A, Türöffnungskotakt für alle Indoorschränke als Alarmkontakt equivalent zu den übrigen Schränken bei denen die Kontakte bereits verbaut werden
5.1: Schranktyp B in Höhe 1.6m, es handelt sich um den gleichen Schrank wie bereits im RV lieferbar in einer geänderten Höhe.
6: Doppel Yagi-Richtantenne die zur Anbindung der Repeateranlage an das Freifunknetz von den Behörden verlangt wird.
Durch Anforderungen aus den Projekten wurden teilweise neue Kombinationen der Einzelkomponenten des Rahmenvertrages notwendig, beziehungsweise muss die Möglichkeit geschaffen werden diese Positionen einzeln bestellen zu können.
Dies betrifft Nr 1, 2.x, 5 und 4.4 - 4.8 des Mengengerüstes (Anhang 1, 19FEI39749 Mengengerüst_Nachtrag_1_zu_19FEI39749_Strabag).
Bei Nr 3 handelt es sich um die Einbindung eines seitens AG beigestellten Modems in den Systemtechnikschrank zur Herstellung der Überwachbarkeit der Anlage im NOC.
Die Positionen 4 - 4.3 stellen eine Kombination von dem bereits im RV vorhandenen Koppelfeld und der Spleissbox dar.
Position 5.1 wird aufgrund von beengten Platzverhältnissen in einigen Projekten notwendig.
Nr. 6 des Mengengerüstes wird aus einer Anforderung der Behörden zur Anbindung der Funkanlage an das Freifeldnetz nötig.