Beschreibung der Beschaffung
Der öffentliche Auftraggeber "Magistrat der Hochschulstadt, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein" benötigt Architektenleistungen zur Objektplanung Gebäude und Freiflächen unter der folgenden Leistungsbeschreibung: Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus im Stadtteil Niederauroff wurde 1967 erbaut und in mehreren Bauabschnitten erweitert. Im Gebäude ist inzwischen auch das Dorfgemeinschaftshaus integriert. Das Feuerwehrgerätehaus entspricht in seiner Nutzung nicht mehr den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Daher wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Neubau beschlossen. Für weitere Projektinformationen werden folgende Unterlagen bereitgestellt: A - Planunterlagen (Vorentwurf) C - Vertragsentwurf mit Anlagen Die Maßnahme unterliegt bedingt durch die Förderung einem strengen Kostenregime. Der Kostenrahmen entspricht den Angaben für die Honorarermittlung und ist einzuhalten. Auftragsgegenstand: Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen) gem. HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 34, und Abschnitt 2, § 39, jeweils Leistungsphasen 1-9. Im Rahmen der Angebotsphase sind die vorliegenden, erbrachten Leistungen (A - Planunterlagen) im Rahmen des Förderantrags zu bewerten und bei der Angebotsabgabe über einen Nachlass aufgrund ersparter Leistungen für die Objektplanung zu bewerten. Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen: - Teilnahme an Gremiensitzungen (2 Termine) - Vertiefte Kostenermittlung in LPH. 2 und 3 als Kurz-LV mit Mengen und EP - Ermittlung aller Gewerkebudgets KGR 300 + 500 auf Basis Kostenberechnung vor der ersten Auftragsvergabe - Zuarbeit für Sitzungsvorlagen (Lieferung Termine, Kosten, Baubeschreibungen etc.) - Überwachung der Mängelbeseitigung in LPH 9 - Erstellen der vollständigen Bestandsdokumentation in LPH 9 inkl. Pläne in dxf/pdf - Aufstellen in Lph. 2, Fortschreiben in Lph. 3 und detailliertes Fortschreiben in Lph. 5 der Raumbücher - Abstimmung und Zuarbeit Verwendungsnachweise (zwei Besprechungstermine, Lieferung von Terminen, Kosten, Baubeschreibungen etc.) Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf, vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-4, weiteren Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen gemäß Vertragsentwurf. Der*die Auftragnehmer*in hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.