Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der Carl Zeiss Microscopy GmbH liegen sowohl nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV als auch nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV vor. Aus technischen und rechtlichen Gründen ist ein Wettbewerb ausgeschlossen. Die UniBw M hat eine sorgfältige europaweite Marktrecherche durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass die im Anforderungsprofil formulierten Vorgaben zu zerstörungsfreien Analysen bei höheren Drücken, insbesondere die Punkte II 1. bis 4., ausschließlich die Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH erfüllen kann. Zudem sind mehrere Anforderungen, die das Gesamtsystem erfüllen muss, von der Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH patentrechtlich geschützt. Die technischen Voraussetzungen sind unter folgenden Patentnummern angemeldet: P20596, EP2950324 B1, US9741528 B2" sowie P21752, US10068744 B2, US10522321 B2, US10861670 B2. Die Lösung ist von der Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH nicht unterlizensiert.