412234-2021 - ErgebnisDeutschland-Oberschleißheim: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
OJ S 156/2021 13/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum München GmbH
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@helmholtz-muenchen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Helmholtz-Muenchen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung eines Ultramikroskopes
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Kauf, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung in ein (1) Ultramikroskop.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ultra-Mikroskop
- Bis zu 6 Lichtschichten (1, 2 oder 3 von jeder Seite) für bessere Durchdringung und Reduzierung der Schattenbildung
- Möglichkeit der Abbildung in wässrigen oder organischen Lösungsmitteln mit Tauchobjektiv
- Möglichkeit zur Abbildung sehr großer oder mehrerer Proben, die Probenküvette ist 265 mm × 82 mm × 101 mm groß.
- Probenküvette mit Innenkapazität (250 mm x 90 mm x 70 mm)
- Autofokussierung
- Motorisierter Vergrößerungswechsler (0,6x, 1x, 1,67x, 2,5x)
- Fortschrittliche Lichtblattobjektive 1,1x NA 0,1, 4x NA 0,35, 12x NA 0,53, die den Brechungsindexbereich von 1,33 bis 1,56 abdecken
- Batch-Messmodus für die Aufnahme mehrerer Proben mit individuellen Start- und Endpunkten der einzelnen Stapel ohne Benutzereingriff
- Horizontaler Fokusabbildungsmodus, bei dem der dünnste Teil des Lichtbogens die Probe abtastet
- Arbeitsabstand mit Immersionsobjektiven bis zu 17 mm
- Numerische Apertur und Breite der Lichtschnitte optisch einstellbar
- Einstellbare Lichtblattbreite
- Austausch von Proben ohne Entleerung der Abbildungskammer
- Softwaregesteuerte Tubuslinse ermöglicht den Einsatz von unendlich korrigierten Objektiven
- Dedizierte Lichtblatt-Objektivserie mit Brechungsindexanpassung, großem freien Arbeitsabstand und Flat-Field-Korrektur
- Softwaregesteuerte chromatische Korrektur der Detektion von 460 nm - 850 nm
- Datenvorverarbeitung durch Kontrastkompression
- Sparsamer Einsatz der Leistung von Laserlichtquellen unter 100 mW durch effiziente Lichtblattbildung in der Probe
- Ein Abbildungsfeld von ≥ 1,7 x 1,7 cm durch BABB-Immersionsobjektiv
- Es muss eine sCMOS oder ähnliche Kamera mit mindestens 4Mpx Auflösung haben
- BABB/DBE-kompatible und RI-angepasste Objektive für die Abbildung in BABB/DBE
- Mikroskop-Computer, der eine 10≥ gBit-Netzwerkverbindung unterstützt, sollte auf mindestens 1TB SSD laufen, mit zusätzlichem 10 TB HDD-Speicher. Er sollte über eine NVIDIA Quadro P1000 oder eine ähnliche Grafikkarte verfügen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Erläuterung:
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Miltenyi Biotec B.V.&Co.KG.
Ort: Bergisch-Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 222894990
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/08/2021