412284-2021 - ErgebnisDeutschland-Garching bei München: Erkennungs- und Analysegeräte
OJ S 156/2021 13/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität München, Werner Siemens Lehrstuhl für Synthetische Biotechnologie
Nationale Identifikationsnummer: DE811193231
Postanschrift: Lichtenbergstr. 4
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: martina.haack@tum.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.department.ch.tum.de/wssb/startseite/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wissenschaft und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Next-Generation-Sequenzierplattform
Referenznummer der Bekanntmachung: 028/2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38430000 Erkennungs- und Analysegeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Es soll ein "Next/Third Generation Sequencing" (NGS) -Gerät beschafft werden. Das Gerät muss in einem Standard-biologischen Labor der genetischen Sicherheitsstufe 1 betrieben werden können. Die Anwendung ist Transkriptom- und Genomsequenzierung. Der Anbieter muss entsprechende Kits zur Probenvorbereitung für Transkriptom- und Genom-Sequenzierungen bereitstellen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 783 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Technische Universität München, Werner Siemes Lehstuhl Synthetische Biotechnologie Lichtenbergstraße 4 85748 Garching bei München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es soll ein NGS-Gerät mit folgenden Eigenschaften beschafft werden:
- Einzelgerät (Stand Alone) zur Genom- und Transkriptomsequenzierung mit direkter Sequenzausgabe.
- Ausgabeformat BAM-Datei, die eine Qualitätsbewertung pro Base angibt.
- Frei verfügbare, vom Hersteller gepflegte Auswertesoftware, die alle Pipelines zur Genom- und Transkriptomanalyse für Pro- und Eukaryonten zur de-novo und zur referenzgeführten Annotierung beinhaltet sowie Multiplex-Daten aufteilen kann.
- Bei einer Genomsequenzierung mit Genomfragmenten von durchschnittlich 20.000 Basen soll die mediane Fehlerhäufigkeit gleich oder kleiner als 0,1% (Q30) sein, mit einer Ausbeute von mindestens 25 Gigabasen pro Flusszelle/Sequenziermodul.
- Bei der Sequenzierung von mRNA (direkt oder als cDNA) müssen mindestens 2 bis 4 Millionen Reads generiert werden, welche vollständige cDNAs darstellen. Die Reads sollen eine durchschnittliche minimale Genauigkeit von Q30 erreichen.
- Ein Lauf soll maximal 30 Stunden dauern.
- Es muss physikalisch gewährleistet sein, dass zur Verringerung der Fehlerhäufigkeit das gleiche DNA-Molekül mindestens 3x sequenziert wird.
- Multiplexing basierend auf Barcodes muss mindestens 48-Fach möglich sein.
- Nachweislich kein Einfluss von GC-Reichen, niedrig Komplexen oder repetitive Sequenzen auf die Sequenzqualität und Sequenzausbeute.
- Servicevertrag für 4 Jahre nach Ablauf der Gewährleistung, der folgende Punkte umfasst: Arbeitszeit, Anfahrt, Verschleiß-/Verbrauchsteile, Reparaturen sowie die empfohlene vorbeugende jährliche Wartung.
- Im Angebot müssen 100 Flusszellen/Kits oder vergleichbares als Verbrauch enthalten sein um 100 Genom-/ Transkriptomsequenzierungen (minimal 25 Gigabasen, bei Q30) durchzuführen. Diese sind in beliebiger Anzahl (>4 und <100) kurzfristig lieferbar und müssen innerhalb von 5 Werktragen nach Bestellung geliefert werden. Diese beinhalten ebenfalls mit dem Einzelgerät kompatible preislich vergleichbare verbesserte Varianten.
- Das Gerät muss in der Lage sein bei Erkennung (USV) eines Stromausfalls in einen sicheren Betriebszustand zu wechseln.
- Gewährleistung 12 Monate nach Abnahme.
- Online Support Werktags innerhalb von 24h im Rahmen des Servicevertrags.
Installation, Geräteabnahme und Anwendertraining vor Ort für die Handhabung des Systems und der Software. Das gesamte System muss weitestgehend selbstständig durch den Nutzer gereinigt werden können, dafür müssen geeignete Quellen (z.B. Anleitungen oder Videos) oder ein Training bereitgestellt werden. Kundendienst und technischer Support muss zu den in Deutschland üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein. Alle geforderten Spezifikationen müssen in den Angebotsunterlagen klar ersichtlich sein. Mit dem Angebot muss die Technische Beschreibung sowie die Site Preparation für alle Komponenten eingereicht werden.
Lieferung frei Verwendungsstelle.
Die 12 Monate Gewährleistung startet erst nach der Installation mit der Abnahme des Gerätes.
Rechnungsbedingungen:
Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 19.11.2021 erfolgen, andernfalls muss die Rechnung mit einer Bankbürgschaft für die Gesamtsumme bis zum genannten Datum beim Auftraggeber postalisch eingegangen sein.
Jegliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Beiliegende, den Vergabeunterlagen widersprechende AGB des Bieters stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und führen zum Ausschluss.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 122-322955
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: WSSB-NGS-2021
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung einer Next-Generation-Sequenzierplattform (NGS)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Pacific Biosciences of California, Inc.
Ort: Menlo Park
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 783 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 782 625,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 19.11.2021 erfolgen, andernfalls muss die Rechnung mit einer Bankbürgschaft für die Gesamtsumme bis zum genannten Datum beim Auftraggeber postalisch eingegangen sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0R4LC
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach §
135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/08/2021