Beschreibung der Beschaffung
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verbandmittel-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Mit allen sonstigen Leistungserbringern, die die Voraussetzungen nach Anlage 3 zum Vertrag (Eigenerklärung
zur Zuverlässigkeit) erfüllen und dies in Schriftform oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen,
erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der sonstigen Leistungserbringer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien
nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine
weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht
verpflichtend vorgegeben ist.