413379-2022 - ErgebnisDeutschland-Göttingen: Fluoreszenzmikroskope
OJ S 145/2022 29/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Institut für Nanophotonik Göttingen e. V.
Postanschrift: Hans-Adolf-Krebs-Weg 1
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
E-Mail: roland.becker@ifnano.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ifnano.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungseinrichtung
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kauf und Lieferung eines Fluoreszenznanoskops für höchstauflösende 3D-Bildgebung und 3D-Tracking
Referenznummer der Bekanntmachung: 22-01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38515200 Fluoreszenzmikroskope
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Projekts "Nano4Biotec: Nanoskopie mit molekularer Auflösung für die Biotechnologie" (gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)) soll ein geeignetes Nanoskop beschafft werden. Dieses soll als Grundlage mehrerer anwendungsbezogener Forschungsprojekte dienen, welche alle das gemeinsame Ziel haben die Nanoskopie für den Einsatz im industriellen (Hochdurchsatz-) und im klinischen (Routine-) Bereich sowohl konzeptionell als auch geräteseitig weiterzuentwickeln.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 994 500,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
38515200 Fluoreszenzmikroskope
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung: Hans-Adolf-Krebs-Weg 1 37077 Göttingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Um die molekulare Skala auflösen zu können, muss das zu beschaffende Nanoskop dreidimensionale (3D) Bildgebung erlauben und dafür Moleküle mit einer räumlichen Präzision von wenigen Nanometern in allen drei Raumrichtungen in lebenden Zellen lokalisieren können. Weiterhin muss es eine hohe zeitliche Auflösung im Bereich von 250 µs haben, um schnelle Molekülbewegungen zu erfassen und damit z. B. die Aufnahme von Wirkstoffen durch Zellen visualisieren zu können. Damit die Nanoskopiemethode später im Umfeld des industriellen Screenings eingesetzt werden kann, ohne etablierte Workflows ändern zu müssen, muss sie prinzipiell mit den dort verwendeten, standardisierten Probenformaten (z. B. Mikrotiterplatten) kompatibel sein. Sie darf daher keine besonderen Anforderungen an Form und Größe des Probenformats stellen.
(Ausführliche Informationen sowie eine Auflistung der Pflichtanforderungen und optionalen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung - Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung der optionalen Anforderungen / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 112-314649
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Abberior Instruments GmbH
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 995 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 994 500,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCR1X3
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/07/2022