Dringliche, zwingende Gründe im Sinne der vorgenannten Norm bestanden, da bei unterlassener Verlängerung das Nutzungsrecht der Subskriptionen geendet hätte und folglich hätten sämtliche Updateversionen und Patches deinstalliert werden müssen.
Die Dringlichkeit bzw. maximale Notwendigkeit einer Beschaffung neuer Java-Subskriptionen im vollen Umfang ohne weitere zeitliche Verzögerung war daher unabdingbar, um einen Lizenzverstoß abzuwenden.