413672-2021 - ErgebnisDeutschland-Köln: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
OJ S 156/2021 13/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postanschrift: Werderstr. 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): - Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@bag.bund.de
Fax: +49 221-57763490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in den Jahren 2021 bis 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/BAG-Z4-VgSt/005
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Aufgabenstellung des Projekts ist die Erstellung von gleitenden kurz- und mittelfristigen Prognosen der wichtigsten Kennziffern der Verkehrsnachfrage im Güter- und im Personenverkehr in den Jahren von 2021 bis 2023. Sie dienen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- zur Beurteilung der Verkehrskonjunktur im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
- zum Abgleich mit den langfristigen Verkehrsprognosen des Bundes,
- als Basisinformation für unterschiedliche politische Aktivitäten und
- zur Fundierung von Investitionsentscheidungen.
Darüber hinaus besitzt die kurz- und mittelfristige Prognose der Verkehrsentwicklung eine hohe Bedeu-tung für Planungen und Entscheidungen anderer Politikbereiche (Wirtschaft, Umwelt, Energie etc.) sowie der Verkehrswirtschaft und anderer Wirtschaftsbereiche (Fahrzeugbau, Mineralölwirtschaft etc.).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 216 699,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In der Gleitenden Mittelfristprognose ist die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsarten zu prognostizieren. Der Schwerpunkt soll hierbei auf den beiden Kenngrößen „Verkehrsaufkommen“ (= transportierte Tonnen bzw. beförderte Personen) und „Verkehrsleistung“ (= Tonnenkilometer bzw. Personenkilometer) liegen.
Es handelt sich um eine „gleitende“ Prognose. Das heißt, dass eine Prognose immer die vorhergehen-de Prognose ablöst und alle halbe Jahre eine neue kurz- bzw. mittelfristige Vorausschau erfolgt. Die Gleitende Mittelfristprognose unterliegt damit einer ständigen Überprüfung anhand der tatsächlichen Entwicklung. Aus diesem Grund werden alle Zielgrößen immer an den von der amtlichen Statistik aus-gewiesenen Zahlen gemessen. Dieses Prinzip impliziert, dass konzeptionelle und definitorische Verän-derungen in der statistischen Erfassung sowie spätere Revisionen von der Prognose - soweit und so-bald wie möglich - nachzuvollziehen sind. Für ggf. bestehende Lücken oder Schwachstellen in der De-finition, Abgrenzung und Erfassung der Daten gilt es, Hilfsgrößen heranzuziehen bzw. zu entwickeln.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzeption / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 113-297216
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021/BAG-Z4-VgSt/005
Bezeichnung des Auftrags:
Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in den Jahren 2021 bis 2023
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Intraplan Consult GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 216 699,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie der Anlage 11 "E-Rechnung_Info_Lieferanten"
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- undbewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften inseinen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zurügen(§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Bieter, deren
Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß§134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information durchden Auftraggeber
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendetverkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/08/2021