413691-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen – S21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
OJ S 115/2026 17/06/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
E-MailHamit.Catalbas@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelS21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
BeschreibungS21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
Kennung des Verfahrenscdc49170-27c2-4b82-a946-9d9616695bd5
Interne Kennung24FEI74336
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44113130 Pflastersteine, 44163110 Entwässerungsleitungen, 45232451 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten, 45232452 Entwässerungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. "Auflistung Siehe Anlage 1.00-Erklärung zum Teilnahmewettbewerb" 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristenverwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehrfestgestellt werden. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vorauszahlungsbürgschaft Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelS21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
BeschreibungS21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
Interne Kennung12c669fa-fbb8-4064-85bd-9cc9d4a34ae1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44113130 Pflastersteine, 44163110 Entwässerungsleitungen, 45232451 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten, 45232452 Entwässerungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/06/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) - Deutsche Bahn AG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge6 753 965,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots20251057790
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners10/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses25/06/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung0cf5166c-d810-4004-beb5-ec03a442c045-01
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungAvL 051/MKA046 - Eine hypothetische Herauslosung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusatzliche Leistungen gemaß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. AvL 054/MKA052 - Eine hypothetische Herauslosung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hatte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. AvL 053/MKA050 - Eine hypothetische Herauslosung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusatzliche Leistungen gemaß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. AvL 056/MKA055 - Eine hypothetische Herauslosung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusatzliche Leistungen gemaß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. AvL 055/MKA054 - Eine hypothetische Herauslosung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hatte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusatzliche Leistungen gemaß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. AvL 052/MKA049 - Eine hypothetische Herauslosung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hatte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusatzliche Leistungen gemaß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. AvL 057/MKA056 - Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusatzliche Leistungen gemaß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. AvL 050/MKA040 - Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzogerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. AvL 049/MKA036 - Eine hypothetische Herauslosung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hatte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusatzliche Leistungen gemaß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. AvL 048/MKA034 - Eine hypothetische Herauslosung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hatte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusatzliche Leistungen gemaß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenAvL 051/MKA046 - Einstiegshilfen+Fallschutzschienen Entwässerungsschächte AvL 054/MKA052 - geanderte Geometrie+erhohter Schalungsaufwand SW01 AvL 053/MKA050 - Mehraufwand Erstellung Schachtdeckel Traffoeinbringoffnung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen AvL 056/MKA055 - Bodenaustausch am Zentralen Zugang aufgrund unzureichender Tragfähigkeit des Erdplanums AvL 055/MKA054 - Einbau von Flüssigboden im Westbereich ZO AvL 052/MKA049 - Vlies aufnehmen und entsorgen und Rückbau & Entsorgung Schlitzrinne ZZ AvL 057/MKA056 - Treppenanlage Zugang Ost: geneigte Sauberkeitsschicht aus Magerbeton erforderlich aufgrund schräg verlaufendem Treppenlauf AvL 050/MKA040 - Mehraufwand Bewehrungsarbeiten SW03/SW04 AvL 049/MKA036 - Entsorgung teerhaltiger Asphalt EBM AvL 048/MKA034 - Abbruch und RuckbaumaBnahmen sowie Entsorgungsarbeiten Zugang Ost
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Registrierungsnummer3f8de0b9-27ba-41a6-8c87-22d761adb192
PostanschriftStockholmer Platz 1
StadtStuttgart
Postleitzahl70173
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonFE.EI-SW-G
E-MailHamit.Catalbas@deutschebahn.com
Telefon+49 71193319361
Internetadressehttp://www.deutschebahn.com/bieterportal
Sonstige Kontaktpersonen
Offizielle BezeichnungDeutsche Bahn AG
AbteilungBeschaffung Infrastruktur
PostanschriftRäpplenstraße 17  
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonBeschaffung Großprojekt Stuttgart-Ulm, FE.EI-SW-G
E-Mailhamit.catalbas@deutschebahn.com
Telefon+4971193319361
Internetadressehttp://www.deutschebahn.com/bieterportal
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
PostanschriftLeonhard-Weiss-Straße 22
StadtGöppingen
Postleitzahl73037
Land, Gliederung (NUTS)Göppingen (DE114)
LandDeutschland
E-Mailbieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon+49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4e1500aa-8c9e-450e-94cd-7d689efc1db9  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/06/2026 14:04:23 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung413691-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe115/2026
Datum der Veröffentlichung17/06/2026