413806-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Gleisbauarbeiten – Bautechnische Leistungen Korridor Riedbahn Los1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim Los2: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim Los3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
OJ S 115/2026 17/06/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
E-MailAleksej.Pickulev@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBautechnische Leistungen Korridor Riedbahn Los1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim Los2: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim Los3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Beschreibungca. 85 km Neu- und Umbau Kabeltrasse inkl. Querungen und Kabelschächten, ca. 530 km Kabelverlegung 72 Oberbaumaßnahmen, davon 33 km GE, 53 Weichenumbauten, 1 RZ-Maßnahme 5 Bahnübergangsumbauten ca. 500 Signalfundamente
Kennung des Verfahrens6d4e3012-e088-4a7d-abb8-f27f7c63a37e
Interne Kennung21FEI51048
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRiedstadt
Postleitzahl64560
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
BeschreibungBauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Interne Kennung1d595843-576e-40e1-acec-ff83f24ce50e
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRiedstadt
Postleitzahl64560
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns25/10/2021
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2021749836-0 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners28/09/2021
Datum des Vertragsabschlusses11/10/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung525655-2021
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung399, 564, 183, 245, 407, 344, 291, 399 Ein Wechsel des AN ist nicht sinnvoll, da die Anpassung der Ausführungsplanung für den Kabeltiefbau (8er LWL-Kabel) sowie die zusätzlichen Kabeltiefbau- und Verlegeleistungen eng mit den bereits beauftragten Leistungen verknüpft sind. Die Erweiterung auf den Bereich Worms Hbf erfordert zusätzliche Sperrpausen und eine abgestimmte Planung und Ausführung. Ein neuer AN würde erhöhte Schnittstellen- und Koordinationsrisiken verursachen sowie zu Verzögerungen und Mehrkosten führen, insbesondere durch Einarbeitung und Abstimmungsaufwand.Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da ein neuer AN zunächst in die bestehende Ausführungsplanung und Projektstruktur eingearbeitet werden müsste. Zudem entstehen zusätzliche Aufwände für die Abstimmung und Koordination an den Schnittstellen, insbesondere bei der Integration der Kabeltiefbauarbeiten und der Kabelverlegung in den laufenden Bauablauf. 564 Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die Leistungen auf mehrfach angepassten Planungsständen und fortlaufenden Abstimmungen beruhen. Ein neuer AN müsste sich aufwendig einarbeiten und bereits erfolgte Prüfungen sowie Abstimmungen erneut durchführen. Dies würde zu zusätzlichem Zeitaufwand, erhöhten Koordinationsrisiken und Mehrkosten führen. Die wirtschaftliche und effiziente Fortführung ist daher nur durch den bestehenden Auftragnehmer gewährleistet.Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da ein neuer AN sich zunächst in die vielfach geänderten Planungsstände einarbeiten und bereits erfolgte Prüfungen sowie Abstimmungen erneut durchführen müsste.Zudem entstünden zusätzliche Aufwände für Koordination und Schnittstellenmanagement. Bereits abgestimmte Umplanungen müssten neu nachvollzogen und bewertet werden, was zu Doppelaufwand und Verzögerungen führen würde. 183, Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die nachzuholenden Schienenerneuerungs- und Stopfarbeiten unmittelbar an die bereits durch den bestehenden AN ausgeführten Leistungen anschließen und in dessen Bauablauf, Baustelleneinrichtung sowie Maschinen- und Personaldisposition integriert sind. Aufgrund der nicht erfolgten Ausbauleistung des AG konnten die Arbeiten am Umbauwochenende nicht vollständig ausgeführt werden und müssen nun unter denselben technischen Rahmenbedingungen fortgeführt werden. Ein AN-Wechsel würde zusätzliche Schnittstellen und Abstimmungsrisiken im laufenden Bauablauf verursachen.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Durch die Verschiebung der Leistungen entstehen zusätzliche Aufwendungen für erneute Baustelleneinrichtung, Logistik, Personal- und Geräteeinsatz. 245 Ein Wechsel des AN für die Durchführung der zusätzlichen Lokschichten war aus technischen Gründen nicht sachgerecht möglich. Die zusätzlichen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der bereits laufenden Gleislogistik und mussten in die bestehende Baustellen- und Betriebskoordination integriert werden. Aufgrund der kurzfristig mitgeteilten Nichtbesetzung mehrerer Stellwerke war eine unmittelbare Anpassung der bereits abgestimmten Transport- und Logistikabläufe erforderlich. Die Beauftragung eines anderen AN hätte zu erheblichen betrieblichen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten geführt. Ein neuer AN hätte zunächst in die bestehenden Sperr-, Transport- und Baustellenabläufe eingewiesen sowie mit den beteiligten Eisenbahnbetriebs- und Logistikprozessen abgestimmt werden müssen. Zudem wären zusätzliche Koordinierungsaufwände, Schnittstellenrisiken sowie Verzögerungen im Bauablauf entstanden. 407 Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht sachgerecht, da die zusätzliche Lagerfläche unmittelbar in die bereits laufende Bau- und Logistikabwicklung eingebunden ist. Die Herstellung und Nutzung der Fläche erfordert die Umsetzung der im Reptilienschutzkonzept festgelegten Maßnahmen sowie die Abstimmung mit den beteiligten Fachstellen und der zuständi-gen Abnahmeinstanz. Der bestehende Auftragnehmer ist bereits mit den örtlichen Gegebenheiten, den projektbezogenen Ab-läufen sowie den naturschutzfachlichen Anforderungen vertraut. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Schwierigkeiten und Zusatzkosten verursachen. Insbesondere wären zusätzliche Abstimmungs-, Koordinierungs- und Einarbeitungsleistungen im Zusammenhang mit dem Reptilienschutzkonzept und der Flächenfreigabe erforderlich. Darüber hinaus würden durch erneute Baustellenorganisation, zusätzliche Logistikaufwände sowie Verzögerungen bei der Bereitstellung der Lagerfläche zusätzliche Kosten und Terminrisiken entstehen. 344 Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht sachgerecht, da die Leistungen unmittelbar mit den bereits ausgeführten Kabeltiefbau- und Montagearbeiten verbunden sind. Die Festlegung der Kabelschrankstandorte und Kabelwege erfolgte bereits gemeinsam mit der Bauüberwachung. Zudem sind die Verlegung der Signalkabel, die Einbindung in den Modulgebäudekeller sowie die Einführung in die Kabelschranksockel technisch auf die laufende Ausführung abgestimmt. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise und unter Berücksichtigung der vorhandenen Kabeltrassen, Provisorien und örtlichen Gegebenheiten. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche Schwierigkeiten und Zusatzkosten verursachen. Aufgrund verspäteter Kabellieferungen sind mehrfache Anfahrten, eine verlängerte Vorhaltung der Kabeltrommellagerfläche sowie gegebenenfalls mehrfaches Auf- und Zudeckeln der Kabeltrassen erforderlich. 291 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht sachgerecht, da die Herstellung der Kunststoffkabelschächte unmittelbar in die bereits laufenden Kabeltiefbauleistungen integriert ist. Aufgrund der Bautabuzonen, der fehlenden Zuwegung sowie der konstruktiven Ausführung der Lärmschutzwand als einteiliges Element sind angepasste Bauabläufe und abgestimmte Ausführungen erforderlic
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenMKA399 - Anpassung der Ausführungsplanung Kabeltiefbau für das zu verlegende Blockverbindungs-kabel (8er LWL-Kabel) auf den Streckenabschnitten 3571; km 9,915-10,222/ Worms bzw. d. Gleisen Strecken 3574/ 3570 km 1,180 bis Strecke 3522 km 45,993 sowie die Kabeltiefbauleistungen und die MKA564 - Mit Übergabe der PT1-Planung soll die Ausführungsplanung KTB und die Kabelverlegung durchgeführt werden. Aufgrund von zahlreichen Änderungen wurden die PT1-Unterlagen in verschiedenen Planungsständen und mit späteren Änderungsmitteilungen übergeben. Dadurch mussten die Unterlagen mehrfach überprüft und mit den vorhandenen Unterlagen auf Differenzen und Abweichungen abgeglichen werden. In dem gemeinsamen Abgleich wurden Änderungen festgestellt und kleinere Umplanungen durchgeführt und bestätigt. Mit den Überprüfungen der Planunterlagen konnte die Fortführung der Baumaßnahmen gewährleistet werden. MKA183 - Am Umbauwochenende 03.06.-07.06.2022 wurde seitens des AG die HOA und die DafuR-Anlage nicht ausgebaut, somit konnte hier auf einer Länge von 22m Gleis keine Schienenerneuerung erfolgen. Diese und die hiervon abhängigen Leistungen müssen daher zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Die neuen Ausführungstermine der Schienenerneuerung und Stopfarbeiten sind derzeit noch offen, da die zunächst vorgesehenen Nachholtermine am 18./19.07.2022 in einer nächtlichen Sperrpause und die für den 23./24.07.2022 geplanten Stopfarbeiten witterungsbedingt abgesagt wurden. Unabhängig von der witterungsbedingten erneuten Verschiebung entstehen hier allerdings Mehrkosten hinsichtlich zusätzlicher Baustelleinrichtung, Logistik, Personal und Gerätschaft. MKA245 - Mit der E-Mail vom 22.09.2022 wurde mitgeteilt, dass mehrere Stellwerke im Zeitraum vom 23.-26.09.2022 jeweils von 20:00 bis 6:00 Uhr (Fr-So) sowie 18:00 bis 6:00 Uhr (So-Mo) nicht besetzt sind. Durch diesen Sachverhalt kann die Gleislogistik für den Schotter Anund Abtransport nicht wie vorgesehen innerhalb einer Schicht ausgeführt werden. Im Rahmen der Statusbesprechung am 22.09.2022 wurde mit dem Auftraggeber entschieden, dass der Schotter Antransport in einer zusätzlichen Lokschicht am 23.09.2022 ausgeführt wird. Der Abtransport der Wagen erfolgt in einer zusätzlichen Lokschicht am 25.09.2022. MKA407 - Mit der E-Mail des AG (Hr. Fassing) vom 29.03.2023 soll der AN eine zusätzliche Lagerfläche in Gernsheim für das Zwischenlagern von Kabeln beschaffen. Zum Schutz der Reptilien auf dieser Fläche wurde durch die UBÜW ein Konzept er-stellt. Um die Fläche nutzen zu können, sollten die im Konzept genannten Maßnahmen durch den AN durchgeführt und von der UBÜW abgenommen werden. MKA344 - • Lieferung und Montage von Kabelschranksockeln Typ KZ82 • Trog von Überschüttung beräumen • Begehungen mit BÜW zur Festlegung Kabelschränke • Begehungen mit BÜW zur Festlegung Kabelwege • Verlegung von Signalkabel größer 60mm • Einbinden der Kabel in den Modulgebäudekeller • Einführen der Kabel in den Kabelschranksockel • Auslegen von Flexrohr DN 110 • Einziehen der Kabel in Flexrohr DN 110 • Verlegung der Kabel in einen provisorischen Kabelkanal • Mehrfache Anfahrten aufgrund verspäteter Kabellieferungen • Längere Vorhaltung der Kabeltrommellagerfläche aufgrund fehlender Freigabe der PT1-Planung • Ggf. Mehrfaches Auf- und Zudeckeln aufgrund unterschiedlicher Kabellieferungen und zeitlicher Verlegung MKA291 - Gemäß Ausführungsplanung ist an den Kilometern 39,017 und 39,35 jeweils ein Kabelaufbauschacht Gr. V vorgesehen und freigegeben. In diesem Bereich ist gemäß LBP eine Bautabuzone. Somit können in diesem Bereich die geplanten Kabelaufbauschächte nicht von außen inkl. nötiger Zuwegung hergestellt werden. Auch ein temporärer Rückbau der LSW, um den Schacht vom Gleis aus herzustellen ist nicht möglich, da die Lärmschutzwandelemente in diesem Bereich aus einem Teil gefertigt sind. Ein weiterer bekannter Bereich ist in Gernsheim bei km 36,474 links der Bahn, da dort Kleingartenanlagen auf Höhe des herzustellenden Schachtes sind und somit keine Zuwegung zur Herstellung eines Betonkabelschachtes möglich ist. Aus diesem Sachverhalt heraus begründet sich die Herstellung mit Kunststoffkabelschächten.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummerf45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
PostanschriftAdam-Riese-Straße 11-13
StadtFrankfurt Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
KontaktpersonFEI-M-B
E-MailAleksej.Pickulev@deutschebahn.com
Telefon+49 6926548402
Fax+49 6926520071
Internetadressehttps://www.deutschebahn.com/bieterportal
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
StadtGöppingen
Postleitzahl73037
Land, Gliederung (NUTS)Göppingen (DE114)
LandDeutschland
E-Mailbieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon+49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5895491a-fc9f-49c1-9407-6c6316ada1fc  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/06/2026 10:06:26 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung413806-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe115/2026
Datum der Veröffentlichung17/06/2026