Das Vergaberecht ist auf die beabsichtigte Zusammenarbeit schon nicht anwendbar, denn sie umfasst Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die UniBw M hat außerdem im dritten Quartal 2020 eine umfassende europaweite Marktrecherche unter den in der Automobilindustrie tätigen Ingenieurdienstleistern für batterieelektrische Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge durchgeführt. Die Basisanforderungen an die Eignung können neun Anbieter, die Bertrandt AG, IAV GmbH, Ricardo, FEV, AVL GmbH, EDAG Engineering Group AG, Magna Steyr AG & Co KG, Dr. Anton Lesnicar sowie Garrett Motion Inc. erfüllen. Unter diesen neun Anbietern erfüllt einzig Dr. Anton Lesnicar alle der unter Ziffer II.2.4) dargestellten besonderen technischen Anforderungen kumulativ. Insbesondere die Anforderungen 1 und 3 erfüllt keiner der anderen Anbieter gemeinsam.