5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dieses vertreten durch die Bayerische Theaterakademie August Everding im Prinzregententheater Prinzregentenplatz 12
Stadt: München
Postleitzahl: 81675
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Beschreibung: Ausführungskonzept Bewertet wird das vom Bieter einzureichende auftragsbezogene Ausführungskonzept mit zwei (2) Unterkriterien. Zur Abgabe der Ausführungskonzepte ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform einzureichen. Bewertet wird in dem Ausführungskonzept, wie der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret die Leistungen ausführen wird, um folgende Ziele bestmöglich zu erreichen: - eine Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal bestmöglich sicherzustellen. Hierbei hat der Bieter insbesondere anhand der Methodik zur Aufstellung der Zeitpläne darzustellen, wie er die bestmöglich Konstanz in der Personalstellung erreicht. Der Bieter hat dabei ferner darzustellen, wie er bestmöglich die jederzeitige Erreichbarkeit des für die Leistungserbringung vorgesehenen hauptverantwortlichen und für den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit als Ansprechperson dauerhaft zur Verfügung stehenden Mitarbeitenden des Bieters (verantwortlicher Objektleiter) sicherstellt. Darüber hinaus hat der Bieter darzustellen, wie er bei einem kurzfristigen Personalausfall bestmöglich eine adäquate Ersatzbesetzung für das ausgefallene Personal sicherstellen wird. (Unterkriterium 1) (0 bis 5 Bewertungspunkte); - ein gleichbleibend freundliches, hilfsbereites und professionelles Auftreten des eingesetzten Personals (Qualitätsmanagement) bestmöglich sicherzustellen. Hierbei hat der Bieter insbesondere auch darzustellen, wie er durch Einweisungen und Schulungen des eingesetzten Personals das bestmögliche Qualitätsmanagement sicherstellen wird. (Unterkriterium 2) (0 bis 5 Bewertungspunkte). Der Umfang je Unterkriterium (1 sowie 2) in dem Ausführungskonzept darf maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten, 12 Punkt, Arial, Zeilenabstand 1,5 betragen. Angaben ab Seite drei (3) je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Für das eine einzureichende Ausführungskonzept insgesamt bedeutet dies, dass das Ausführungskonzept insgesamt maximal vier (4) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten, 12 Punkt, Arial, Zeilenabstand 1,5 umfassen darf. Sollte das Ausführungskonzept fehlen oder die Formatvorgaben nicht eingehalten werden, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen jeweils entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber hierzu nicht abweichende Vorgaben macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten insoweit als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 10 Bewertungspunkte (5 + 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" werden mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert, so das maximal 30 Leistungspunkte für dieses Zuschlagskriterium erzielt werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dieses vertreten durch die Bayerische Theaterakademie August Everding
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI