1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Österreichische Gesundheitskasse - ÖGK
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ex-Ante Trantsparenzbekanntmachung Dünnschicht-Zytologie-System ÖGK
Beschreibung: Auftragsgegenständlich war die Beschaffung eines Dünnschicht-Zytologie Prozessors für das Zentrallabor des „Mein Hanusch-Krankenhauses“.
Kennung des Verfahrens: d8767c76-7ddc-4ed5-b64c-6f5e5c57e2f3
Interne Kennung: 36/2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38430000 Erkennungs- und Analysegeräte
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zu Abschnitt III: Aktuelles Verfahren - Punkt "Begründung der Direktvergabe:" Das gegenständliche Verfahren wurde auf Grundlage des § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 durchgeführt. u Abschnitt VI.2: Auftrag/Los - Ausschreibungsbedingungen Zuschlagskriterien: Da der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Auftragnehmer ausgeführt werden kann (siehe Ausführungen oben), waren für das gegenständliche Vergabeverfahren keine Zuschlagskriterien zu definieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-2800
Titel: Ex-Ante Trantsparenzbekanntmachung Dünnschicht-Zytologie-System ÖGK
Beschreibung: Auftragsgegenständlich war die Beschaffung eines Dünnschicht-Zytologie Prozessors für das Zentrallabor des „Mein Hanusch-Krankenhauses“.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38430000 Erkennungs- und Analysegeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heinrich collin straße 30
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1140
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Zusätzliche Informationen: "Mein Hanusch Krankenhaus"
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/05/2026
Laufzeit: 1 Tag
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zu Abschnitt VI - Punkt "Vertragslaufzeit": Zu Abschnitt VI - Punkt "Vertragslaufzeit": Beim angegebenen Datum handelt es sich um den Tag der Bestellung. Da es sich dabei um ein Zielschuldverhältnis handelt, das technisch nicht abgebildet werden kann, wurde bei der Laufzeit 1 angegeben. Die tatsächliche Laufzeit richtet sich nach der Beendigung des Zielschuldverhältnisses.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 406 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Im vorliegenden Fall liegen folgende Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens Hologic für den ThinPrep 5000 Prozessor vor, insbesondere hinsichtlich der unten gelisteten Punkte: - Hochautomatisiertes Tischgerät - Filterbasierte Methode - CE-zertifizierte Weiterverarbeitung des Probenüberstandes - Zukünftig mögliche Analyse der Proben mit eine CE-zertifizierten Bilderkennungssoftware Der ThinPrep 5000 Prozessor ist das einzige Gerät am Markt, das filterbasiert arbeitet. Dadurch entsteht ein Monolayer von Zellen, die gut zu beurteilen sind. Diese Präparate sind speziell repräsentativ, weil alle Zelltypen gleichmäßig am Objektträger aufscheinen, anders als bei Zentrifugations-Methoden, welche möglichweise z.B. Endozervikalzellen nicht ausreichend abbilden. Auch der Hintergrund (Bspw. Blut, abgestorbene Zellen, Erreger, Granulozyten, usw.), welche für die Beurteilung relevant sind, bleiben erhalten. Weiters sind nur bei dem durch dieses Gerät erreichbaren, dünnen Monolayer ohne Zellhaufen das Scannen der Präparate und die digitale Weiterverarbeitung möglich. Der Überstand an Probenflüssigkeit, der nach der Präparation im Gefäß bleibt, kann zu HPV oder anderen PCR basierten infektiologischen Tests (Chlamydien, Gonokokken, Trichomonas) herangezogen werden. Diese Weiterverarbeitung ist nur bei Thinprep CE-zertifiziert. Nur das gegenständlich zu beschaffende Produkt bietet uns die Möglichkeit beste Probenqualität zu erhalten. Diese einzigartig hohe Probenqualität und die daraus resultierenden verbesserten Befunde sind für die Versorgung unserer Patientinnen unabdingbar, da: 1. die aus der Probenqualität resultierende, genauere Diagnostik eine optimale Behandlung unserer Patientinnen ermöglicht, ein Abweichen von dieser Qualität könnte zu einer inakzeptablen Verschlechterung der Behandlung und Versorgung unserer Patientinnen führen, dies aus den folgenden Gründen: A) erstens da wegen fehlender Repräsentativität des Präparats der Test wiederholt werden müsste und somit ein neuer Ambulanzbesuch notwendig werden würde, was wiederum zur Verunsicherung sowie zeitlich erhöhtem Aufwand seitens der Patientinnen, führen könnte. B) zweitens insbesondere da eine verschlechterte Diagnostik aufgrund der qualitativ minderwertigen Proben zu befürchten wäre, was zum Übersehen einer Krebsvorstufe führen könnte und damit zu verzögertem Erkennen einer schweren Erkrankung mit schweren individuellen und gesundheitsökonomischen Konsequenzen. Ein solches Risiko wäre im Sinne der Patientinnenversorgung untragbar. 2. Ein Verzicht auf diese höhere Proben- und Befundqualität würde die Arbeit der Ärztinnen und biomedizinischen AnalytikerInnen vor Ort in unzumutbarer Weise erschweren, in dem es zusätzliche zeitliche, sowie fachliche Ressourcen in Anspruch nehmen würde was gegenständlich nicht bewältigbar wäre. Daher ist nur durch die Beschaffung des gegenständlichen Produktes gewährleistet, dass die adäquate Patientinnenversorgung durch das vorhandene Personal bewältigbar ist. Die nicht-Beschaffung des gegenständlichen Produktes würde daher zu unzumutbar langen Wartezeiten seitens der Patientinnen oder einer schlechteren Versorgung führen. Der bei der Filter-basierten Methode gewonnene, ideale dünne Monolayer macht erst das Weiterverarbeiten mittels Scannens und digitaler Bildverarbeitung sinnvoll. Diese Weiterverarbeitung ist für uns unabdingbar da sie: In Zukunft ein KI-unterstütztes Vorscreenen ermöglichen und somit eine schnellere und genauere, sowie besser quantifizierbare Diagnostik bieten. Dadurch ist es möglich, dass unsere Patientinnen schnellere Befunde bekommen und damit Sicherheit erfahren. Ein Verzicht auf diese Möglichkeit, würde unsere Frauen und Mädchen, die bei Vorsorgeprogrammen teilnehmen somit auf gravierende Art benachteiligen, da es später zur Einleitung einer Therapie kommen würde, was natürlich auch zu einem späteren Eintritt des Therapieerfolges führen würde bzw. den Therapieerfolg an sich erschweren könnte. Eine derartige Einschränkung unserer Patinentinnenversorgung ist daher aus medizinischer Sicht nicht zumutbar. Durch diese Möglichkeit der Weiterverarbeitung wird die Befundung für die Biomedizinischen AnalytikerInnen und Ärztinnen erleichtert. In Zeiten des Personalmangels sowohl auf BMA- als auch Ärztinnen-Ebene, würde das nicht- Erfolgen der Beschaffung des gegenständlichen Produktes zu einer Verschlechterung der Arbeitssituation und zu einem beträchtlichen Mehraufwand, inklusive potenzieller Langzeitfolgen (erhöhte Untersuchungsdauer, Überlastung der Mitarbeiterinnen, Reduktion der untersuchbaren Patientinnen etc) führen. Dies insbesondere, da aufgrund der fehlenden Weiterverarbeitung der Daten unseren Ärztinnen nicht dieselbe Daten und Entscheidungsrundlage zur Verfügung stehen würde. Nach Durchführung einer europaweiten Marktrecherche, vertiefenden Gesprächen mit Vertretern alternativer führender Produkthersteller sowie Besuch zweier Labore, welche das ThinPrep Gerät verwenden, ist als Ergebnis festzuhalten, dass kein anderes Gerät die Bedürfnisse unseres Labors vollumfänglich erfüllt (dies insbesondere hinsichtlich der oben genannten Punkte 1 und 2). Nach Durchführung einer wie oben beschriebenen europaweiten Marktrecherche über Alternativen oder Ersatzlösungen zu der benötigten Leistung ist als Ergebnis festzuhalten, dass alternative Geräte keine filterbasierte Verarbeitungsmethode bieten, die Weiterverarbeitung des Proben-Überstands deutlich eingeschränkt ist und durch die Zentrifugations-Methode weniger dünne und weniger repräsentative Präparate liefern, die sich nicht für das Scannen und digitale Verarbeiten auf unserem Standard of care eignen. Alternative Geräte erfüllen somit nicht die Anforderungen unseres Labors.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-2800
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hologic Austria GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Ex-Ante Trantsparenzbekanntmachung Dünnschicht-Zytologie-System ÖGK
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-2800
Wert des Angebots: 406 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Ex-Ante Trantsparenzbekanntmachung Dünnschicht-Zytologie-System ÖGK
Titel: Ex-Ante Trantsparenzbekanntmachung Dünnschicht-Zytologie-System ÖGK
Datum des Vertragsabschlusses: 27/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-8514
Offizielle Bezeichnung: Österreichische Gesundheitskasse - ÖGK
Registrierungsnummer: 9110027589349
Postanschrift: Wienerbergstraße 15-19
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1100
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 664 808851429
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-2268
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer: 9110008059823
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 160149
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-8727
Offizielle Bezeichnung: Hologic Austria GmbH
Registrierungsnummer: 9110017395745
Postanschrift: Weyringergasse 6
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1040
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 0150466710
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-2800
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e742dd48-ab69-4276-bb42-e2052ef14cbb - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/06/2026 10:28:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 414491-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2026