Zusätzliche Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221-9857838. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
https://www.subreport-elvis.de/E63856554).
2) Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bieterfragen und Antworten auf Bieterfragen, Information über etwaige Anpassungen der Unterlagen) erfolgt mit Ausnahme der Verhandlungsgespräche ausschließlich über die Plattform Subreport. Die Auftraggeberin regt daher dringend an, sich bei Interesse an der Ausschreibung unter
https://www.subreport-elvis.de/E63856554 kostenlos zu registrieren.
3) Teilnahmeanträge sowie auch die Angebote können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden - eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich;
4) Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bieter werden sodann zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes aufgefordert. Sodann werden die Bieter zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und anschließend zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots aufgefordert.
5) Es sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen;
6) Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform unter
www.subreport.de/E63856554 zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schluss der Bewerbungsfrist gestellt werden, nicht mehr zu beantworten. Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Sie wären, würden sie doch erteilt, nicht verbindlich;
7.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Falle vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen;
8.) Die Auftraggeberin behält sich vor fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen zu lassen; ein Anspruch hierauf besteht seitens des Bewerbers nicht.