414670-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Eisenbahnausrüstung
OJ S 156/2021 13/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sauter, Markus
E-Mail: Markus.M.Sauter@deutschebahn.com
Telefon: +49 71120921682
Fax: +49 6926520063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ETCS L2 Ausrüstung des Abschnitts POS Nord
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49136
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34946120 Eisenbahnausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
ETCS L2 Ausrüstung des Abschnitts POS Nord
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34946120 Eisenbahnausrüstung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung der von Hitachi Rail STS S.p.A. seit 2008 eingebauten ETCS-Streckenausrüstung im Bereich der Strecke Saarbrücken – Ludwigshafen auf den Stand der ETCS-Technik nach Lastenheftstand V3.0 und die Erreichung der Inbetriebnahme der mit ETCS ausgerüsteten Strecke.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Anbindung an Logging
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Günstiger Erwerb durch Nutzung einer besonders vorteilhaften, kurzfristigen Gelegenheit zu einem Preis, der deutlich unter den Marktpreisen liegt
Erläuterung:
DB Netz darf Hitachi Rail STS Deutschland GmbH mit der Modernisierung des Zugsicherungssystems ETCS auf der POS Nord im Bereich der Strecke Saarbrücken – Ludwigshafen gemäß SRS-Spezifikation 3.4.0 im Wege einer vergabefreien Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB beauftragen. Die Modernisierung des Zugsicherungssystems ETCS auf der POS Nord im Bereich der Strecke Saarbrücken – Ludwigshafen gemäß der SRS-Spezifikation 3.4.0 ist Gegenstand einer Änderungsoption im Vertrag mit Hitachi Rail STS S.p.A. aus dem Jahr 2008. Die Änderungsoption enthält im Hinblick auf die Hochrüstung auf den ETCS-Stand gemäß SRS-Spezifikation 3.4.0 klare, genaue und eindeutig formulierte Anforderungen an Art, Umfang und Voraussetzungen der Änderungen des Leistungssolls an Hitachi. Aus der Regelung ergibt sich, dass er eine Anpassung der ETCS-Ausrüstung vom vertraglich vereinbarten Stand Baseline 2.3.0d auf eine technisch fortentwickelte Baseline bzw. SRS-Spezifikation bezweckt. Die Bedingung, dass sich der Stand zur SRS-Spezifikation 3.4.0 fortentwickelt, wird durch das in der Option genannte Beispiel (ETCS-Baseline 3) explizit in Bezug genommen. Mit der Ausübung der Änderungsoption des Vertrags bzw. mit der Beauftragung zur Modernisierung der Zugsicherung der POS Nord im Bereich der Strecke Saarbrücken – Ludwigshafen gemäß SRS-Spezifikation 3.4.0 ist auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Vertrags im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB verbunden. Es bleibt vielmehr sowohl der ursprüngliche Vertragstypus erhalten als auch das Wesen des Auftragsgegenstands, welches in der Entwicklung, Herstellung und Lieferung einer ETCS-Streckenausrüstung liegt. Die Ausführung, technische Konzeption und eingesetzten Komponenten bleiben in ihrer Art und Weise unverändert.
Der Umstand, dass die Auftragsänderung mit Hitachi Rail STS Deutschland GmbH und nicht mit Hitachi Rail STS S.p.A. abgeschlossen werden soll, steht ebenfalls nicht entgegen. Eine solche Änderung der Person des Auftragnehmers ist jedenfalls gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. b) GWB zulässig. Hitachi Deutschland erfüllt in gleicher Weise die festgelegten Anforderungen an die Eignung, wie Hitachi selbst. Der Auftragnehmerwechsel ist Folge einer Unternehmensumstrukturierung. Zu Unternehmensumstrukturierungen gehören – so wie hier – auch die Ausgliederung von Geschäftstätigkeiten und Unternehmensteilen auf eine neugegründete Gesellschaft.
Im Übrigen wäre die DB Netz AG auch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 8 SektVO berechtigt, den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an Hitachi Rail STS Deutschland GmbH zu vergeben, da Lieferungen beschafft werden, indem eine besonders vorteilhafte Gelegenheit genutzt wird, die nur kurzfristig besteht und bei der ein Preis erheblich unter den üblichen Marktpreisen liegt. Die Gelegenheit bietet sich nur im Kontext der Einigung der Vertragsparteien über die Fertigstellung des Projekts auf Grundlage des neuen Lastenheftstands V3.0. Mit dem Start eines nachgelagerten Wettbewerbs wäre die Gelegenheit, den konkreten Preisvorteil zu erzielen, entfallen. Entscheidend ist, dass „die Wahrnehmung einer vorteilhaften Gelegenheit zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung führen muss, als dies bei Anwendung eines Standardverfahrens der Fall wäre.“ Damit ein nachgelagerter Wettbewerb aus Modulvertrag III ETCS ein annähernd vergleichbares oder besseres wirtschaftliches Ergebnis zum Angebot von Hitachi Deutschland erzielt, müssten die Rahmenvertragspartner Preisnachlässe gewähren, die nochmals beachtlich über die höchsten bisher von ihnen in anderen Projekten gewährten Preisnachlässe hinausgehen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 133-354934
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
ETCS L2 Ausrüstung des Abschnitts POS Nord
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
03/08/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hitachi Rail STS Deutschland GmbH
Postanschrift: Werinherstraße 79
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/08/2021