415104-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung von NetApp Storage-Komponenten
OJ S 121/2025 27/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiersverband Viersen
E-Mailvergabeaw@niersverband.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von NetApp Storage-Komponenten
BeschreibungTeilkomponenten des an den Standorten des Niersverband in Viersen und Mönchengladbach eingesetzten Storagesystems erreichen das Ende des Lebenszyklus und werden so den erhöhten Anforderungen nicht mehr gerecht. An beiden Standorten müssen demnach Komponenten erneuert werden.
Kennung des Verfahrens840a451a-a91e-4a0a-b481-274ffea68a57
Interne Kennung100.420
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30233100 Computerspeichereinheiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
BetrugDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
ZahlungsunfähigkeitDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeschaffung von NetApp Storage-Komponenten
BeschreibungBeschaffung von NetApp Storage-Komponenten (Hard- und Software)
Interne KennungLOT-0001 100.420
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30233100 Computerspeichereinheiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums- Nachweis von drei Referenzprojekten über die Lieferung eines NetApp Storagesystems in den vergangenen fünf Jahren (nicht älter als 2020). - Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten: Angabe des Referenzgebers, des Ansprechpartners, der Kontaktdaten des Ansprechpartners, des Referenzzeitraums, des Auftragsvolumens, Kurze Beschreibung des Projekts

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssummen für Sach- Personen- und Vermögensschäden mit min. 5.000.000 € Deckungssumme pro Schadensfall oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der Auftraggeberin innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums- Nachweis, dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungKauf- und Einrichtungskosten (60 %) Die maximal erreichbaren Gesamtpunkte (1000) werden für den Preis in Form von Preispunkten und für die angebotene Leistung (garantierter Liefertermin) in Form von Leistungspunkten vergeben. Kauf und Einrichtungskosten: Die Kauf- und Einrichtungskosten gehen max. 600 Bewertungspunkte in die Wertung mit ein. Garantierter Liefer- und Bereitstellungstermin Storage-System (Qualität der Leistungserbringung) geht wie nachfolgend beschrieben in die Bewertung ein: Der Bieter gibt in seinem Angebot auf einem separaten Beiblatt den garantierten Liefer- und Bereitstellungstermin des gesamten Storage-Systems wie im Leistungsverzeichnis Teil B beschrieben an. Dieser geht mit max. 400 Punkten in die Wertung nach folgender Staffelung ein: Garantierter Liefertermin binnen 40 Tagen nach dem Ende der Zuschlagsfrist (400 Punkte) oder Garantierter Liefertermin binnen 70 Tagen nach Zuschlagserteilung (200 Punkte) oder Garantierter Liefertermin binnen 100 Tagen nach Zuschlagserteilung (100 Punkte) oder keine Angabe (0 Punkte).
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungGarantierter Liefer- und Bereitstellungstermin Storage-System (40 %) Die maximal erreichbaren Gesamtpunkte (1000) werden für den Preis in Form von Preispunkten und für die angebotene Leistung (garantierter Liefertermin) in Form von Leistungspunkten vergeben. Kauf und Einrichtungskosten: Die Kauf- und Einrichtungskosten gehen max. 600 Bewertungspunkte in die Wertung mit ein. Garantierter Liefer- und Bereitstellungstermin Storage-System (Qualität der Leistungserbringung) geht wie nachfolgend beschrieben in die Bewertung ein: Der Bieter gibt in seinem Angebot auf einem separaten Beiblatt den garantierten Liefer- und Bereitstellungstermin des gesamten Storage-Systems wie im Leistungsverzeichnis Teil B beschrieben an. Dieser geht mit max. 400 Punkten in die Wertung nach folgender Staffelung ein: Garantierter Liefertermin binnen 40 Tagen nach dem Ende der Zuschlagsfrist (400 Punkte) oder Garantierter Liefertermin binnen 70 Tagen nach Zuschlagserteilung (200 Punkte) oder Garantierter Liefertermin binnen 100 Tagen nach Zuschlagserteilung (100 Punkte) oder keine Angabe (0 Punkte).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E15728471
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E15728471
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/07/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Unterlagen Eigenerklärung zur Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc.; Eigenerklärung Russlandsanktionen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin30/07/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiersverband Viersen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiersverband Viersen
RegistrierungsnummerLeitweg-ID: 051660032032-31003-25
PostanschriftAm Niersverband 10
StadtViersen
Postleitzahl41747
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
E-Mailvergabeaw@niersverband.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.niersverband.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
RegistrierungsnummerUST-IdNr:DE812110859
PostanschriftZeughausstr. 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221 147 0
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungda99aa5e-3b71-4fb5-80fd-a9e8799a4e91  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/06/2025 14:16:26 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung415104-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe121/2025
Datum der Veröffentlichung27/06/2025