Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Isernhagen ist Eigentümerin von ca. 60.000 lfd. m Gräben III. Ordnung.
Es ist zu beachten, dass die jeweiligen Gräben und die Durchlässe teilweise in
Handarbeit gemäht bzw. geräumt werden müssen, da der vorhandene Seitenbewuchs
zwingend erhalten werden muss.
Holz, Steine, Gerümpel, Müll und sonstige sperrige Abflusshindernisse sind aus den
Gewässern und auch im Bereich der Bauwerke zu entfernen und sofort vorschriftgemäß
auf Kosten des Auftragnehmers zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind bei der
Rechnungsstellung beizufügen.
Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle einschlägigen Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft oder vergleichbar, Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung und über die Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet der Region Hannover, Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) etc., zu
beachten.
Es ist zu gewährleisten, dass das Fachpersonal ausreichende deutsche Sprachkenntnisse,mind. der Sprachniveaustufe "C2" des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
Die Vertragsbedingungen enthalten eine Stoffpreisgleitklausel für Diesel.