Nach Artikel 32 Abs. 2 BSt. a) der Richtlinie 2014/24/EU können Dienstleistungsaufträge im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne TNW ohne Veröffentlichung vergeben werden, wenn im Rahmen eines Offenen Verfahrens keine Angbote abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Auftragsbedingungen nicht grundlegend geändert wurden.