Beschreibung der Optionen:
Beratungsleistungen sowie besondere Leistungen, die auf Verlangen des Auf-traggebers zu den Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 hinzutreten, wer-den auf Stundennachweis vergütet und gehen in die Gesamthonorarbewertung mit ein.
Anzubieten sind Verrechnungssätze [€/Std] für
• den/die Projektleiter/in
• eine/n Projektmitarbeiter
• Fahrtstreckenentschädigung Pkw [€/km]
die mit folgenden Mengenansätzen in Angebotswertung einbezogen werden:
70 Std Projektleiter/in
30 Std Projektmitarbeiter/in (Bauzeichnerin)
Die Mitwirkung bei der Vergabe und Überwachung der Vermessungsleistungen und der Baugrunduntersuchungen werden über die o.g. Stundensätze abgerech-net.
Als besondere Leistung kommen in Betracht:
• Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 – örtliche Bauüberwachung Los 1 Ingenieurbauwerke (Bootsanlegestellen). Die Leistung ist als pauschaler v.H.-Satz der anrechenbaren Kosten anzubieten. Das endgültige Honorar wird auf der Grundlage der Kostenfeststellung ermittelt.
• Weitere Vermessungsleistungen für den Planungsbereich die mit folgenden Mengenansätzen in die Angebotswertung einbezogen werden:
40 Std Projektleiter/in (Vermessungsingenieur/in
20 Std Projektmitarbeiter/in (Vermessungstechniker/in)
10 Std Vermessungstrupp
• Baugrunduntersuchungen für den Planungsbereich die mit folgenden Mengenansätzen in die Angebotswertung einbezogen werden:
100 Std Projektleiter/in (Geologe/in)
30 Std Projektmitarbeiter/in (Zeichner/in)
In die anzubietenden Stundensätze sind sämtliche Sozialaufwendungen und Zuschläge einzurechnen.