Zusätzliche Angaben
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, siehe LV Ziff. 7.1 und Fragenkatalog. Dort heißt es:
Das Bewertungsverfahren orientiert sich an der UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen). Diese Grundlage ist öffentlich zugänglich unter:
Der Fragenkatalog mit Anmerkungen muss vom AN ausführlich beantwortet werden und wird bei der Angebotsbeurteilung hinzugezogen. Der AN hat Anmerkungen und ggf. Einschränkungen ausschließlich in dem vorliegenden Katalog anzugeben. Nur zusätzliche und nicht im Fragenkatalog aufgenommene Punkte sind von AN separat mit der Angebotseinreichung abzugeben. Hinweise auf Anhänge, Prospektmaterial oder Hinweise im Anschreiben erfüllen die Bewertungskriterien nicht.
Bei den Ausschluss-Kriterien (A-Kriterien) besteht die Möglichkeit, die Kriterien/Fragen mit "Ja" (komplett erfüllt) oder "Nein" (nicht erfüllt) zu beantworten. Eine eingeschränkte Erfüllung (nur teilweise erfüllt) wird als nicht erfüllt gewertet. Angebote, die die im Fragenkatalog genannten Ausschlusskriterien (A-Kriterien) nicht oder nur eingeschränkt erfüllen, werden grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei den Bewertungskriterien (B-Kriterien) hat der Bieter die Möglichkeit, die Kriterien mit "Ja" (komplett erfüllt) oder "Nein" (nicht erfüllt), "eingeschränkt" (teilweise erfüllt) zu kennzeichnen bzw. bei B-Kriterien einen Wert bzw. Information in die gelb markierte Zelle einzusetzen. Bei den B-Kriterien erfolgt jeweils eine wertende Punktvergabe. Bei Ja erhält der Bieter die volle Punktzahl; bei Nein keinen Punkt. Bei "teilweise erfüllt" 1/3 der Punktzahl. Bei den B-Kriterien, bei denen ein Wert einzusetzen ist, erfolgt die Wertung in der Form, dass der beste Wert die volle Punktzahl erhält. Weitere Werte werden im Verhältnis zu dem Bestwert interpoliert. (z. B. bei Angabe der Wattzahl im Betriebsmodus eines Mufos). Produkt A benötigt 20 Watt, Produkt B 70 Watt und Produkt C 150 Watt; maximal erzielbare Punkte bei der Frage: 100 Punkte für den geringsten Energieverbrauch. Produkt A wird gewertet mit 100 Punkten, Produkt B wird gewertet mit 29 Punkten und Produkt C wird gewertet mit 13 Punkten. Wertung: 100 Punkte multipliziert mit bestem Wert dividiert durch den schlechteren Wert 100X20/70=28,57 = 29.
Kann eine Anforderung nach Ansicht des Bieters nur eingeschränkt, teilweise oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden, so ist diese mit "eingeschränkt" zu kennzeichnen. Der Bieter hat im Feld Bemerkungen die Einschränkung näher zu beschreiben.
Es sind alle in den gesamten Ausschreibungsunterlagen geforderten sowie alle im Anforderungskatalog geforderten Funktionen oder Systemmerkmale, die seitens des Bieters mit "Ja" oder "eingeschränkt" beantwortet wurden, im Rahmen des Projektes zu liefern und in der Preiskalkulation des Angebotes zu berücksichtigen. Die Beantwortung einer Frage mit "Ja" oder "eingeschränkt" mit dem Hinweis in Bemerkungen und/oder im Angebotsschreiben, dass dazu weitere Komponenten, Lizenzen etc. benötigt werden, die zusätzlich Geld kosten, führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes. Ausnahme, der Preis wird extra abgefragt.
Eine Nichtbeantwortung eines A-Kriteriums führt auch zum Ausschluss des Angebotes.
Nicht beantwortete B-Kriterien werden mit 0 Punkten bewertet.
Es sind maximal 10.000 Bewertungspunkte möglich. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die mind. 7.000 Bewertungspunkte erreichen.
I-Kriterien bezeichnen eine Information für die folgenden Fragen im Fragenkatalog oder eine allgemeine Information. I-Kriterien werden nicht bewertet.