Die Entwicklung der Pandemiesituation bezüglich der Ausbreitung der neuen Virusvariante Omikron war nicht vorherzusehen. Zur Vermeidung eines erneuten Anstiegs der Infektionszahlen und Ausbreitung bei Kindern und Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und akut bevorstehenden erneuten Einschränkungen, war es zwingend notwendig, einen Überblick über das Pandemiegeschehen zu behalten, rechtzeitig Infektionen zu erkennen und damit möglichst lange die Kinderbetreuung sicherzustellen.
Die Durchführung eines formalen Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung aller Fristen und Verfahrensschritte war hinderlich für die kurzfristige Bereitstellung von PCR-Pooltests. Dem Schutz der Gesundheit muss an dieser Stelle ein höherer Stellenwert zugeschrieben werden.
Außerdem hat eine durchgeführte Markterkundung vom 20.12.2021 ergeben, dass sich das Angebot von freien Laborkapazitäten mit jedem Tag Verzögerung reduzieren wird. Auch dies bestätigte die Notwendigkeit zügig ein Vergabeverfahren durchzuführen.
Die Vergabe ist daher aufgrund der äußerst dringenden und zwingenden Gründen zur Bekämpfung der Pandemie im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4 Nr. 3 und 17 VgV ausgeschrieben worden.