416121-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Coburg: Beschilderung
OJ S 157/2021 16/08/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Coburg
Postanschrift: Lauterer Straße 60
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: Beschaffungsstelle@coburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Landkreis Coburg - WWM II - 1 - Wanderwegebeschilderung
Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/000693
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34928470 Beschilderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Landkreis Coburg Lauterer Straße 60 96450 Coburg Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Produktion / Lieferung von Wanderwegebeschilderung für Stadt und Landkreis Coburg: Ziel (ca. 4.200 Stück)- und Richtungswegweiser (ca. 1.600 Stück), Standortplaketten (ca. 3.500 Stück), Pfosten und Einschlaghülsen (ca. 1.500 Stück)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/07/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: LEADER-Förderung Projekt: Regionales Wandermanagement Coburger Land II Betriebsnummer: 463 000 8510

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 167-403109

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Coburg - WWM II - 1 - Wanderwegebeschilderung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
24/08/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Schildertechnik-Paschold GmbH
Postanschrift: Trendelstraße 1
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
E-Mail: info@schildertechnik-paschold.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 190 229,80 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/08/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
34928470 Beschilderung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Landkreis Coburg Lauterer Straße 60 96450 Coburg Deutschland
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Produktion / Lieferung von Wanderwegebeschilderung für Stadt und Landkreis Coburg: Ziel (ca. 4.200 Stück)- und Richtungswegweiser (ca. 1.600 Stück), Standortplaketten (ca. 3.500 Stück), Pfosten und Einschlaghülsen (ca. 1.500 Stück)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/07/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 190 229,80 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Schildertechnik-Paschold GmbH
Postanschrift: Trendelstraße 1
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
E-Mail: info@schildertechnik-paschold.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der Nachtrag ist nötig, da sich im Rahmen der Aufstellung der Wanderwegebeschilderung durch die Bauhöfe nicht alle Schildstandorte wie geplant vor Ort realisieren lassen und neue, teilw. verschobene Standorte angelegt werden müssen.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Der Nachtrag ist nötig, da sich im Rahmen der Aufstellung der Wanderwegebeschilderung durch die Bauhöfe nicht alle Schildstandorte wie geplant vor Ort realisieren lassen und neue, teilw. verschobene Standorte angelegt werden müssen.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 16 474,56 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 206 704,36 EUR