Landkreis Coburg - WWM II - 1 - Wanderwegebeschilderung
Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/000693
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34928470 Beschilderung
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Produktion / Lieferung von Wanderwegebeschilderung für Stadt und Landkreis Coburg: Ziel (ca. 4.200 Stück)- und Richtungswegweiser (ca. 1.600 Stück), Standortplaketten (ca. 3.500 Stück), Pfosten und Einschlaghülsen (ca. 1.500 Stück)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 31/07/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
LEADER-Förderung
Projekt: Regionales Wandermanagement Coburger Land II
Betriebsnummer: 463 000 8510
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 167-403109
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Coburg - WWM II - 1 - Wanderwegebeschilderung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 24/08/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Schildertechnik-Paschold GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 11/08/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 34928470 Beschilderung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Deutschland
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Produktion / Lieferung von Wanderwegebeschilderung für Stadt und Landkreis Coburg: Ziel (ca. 4.200 Stück)- und Richtungswegweiser (ca. 1.600 Stück), Standortplaketten (ca. 3.500 Stück), Pfosten und Einschlaghülsen (ca. 1.500 Stück)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 31/07/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 190 229,80 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Schildertechnik-Paschold GmbH
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der Nachtrag ist nötig, da sich im Rahmen der Aufstellung der Wanderwegebeschilderung durch die Bauhöfe nicht alle Schildstandorte wie geplant vor Ort realisieren lassen und neue, teilw. verschobene Standorte angelegt werden müssen.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Der Nachtrag ist nötig, da sich im Rahmen der Aufstellung der Wanderwegebeschilderung durch die Bauhöfe nicht alle Schildstandorte wie geplant vor Ort realisieren lassen und neue, teilw. verschobene Standorte angelegt werden müssen.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)