416170-2024 - Ergebnis
Deutschland – Kantinen- und Verpflegungsdienste – Ganztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
OJ S 134/2024 11/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesaufnahmebehörde Niedersachsen
E-Mailchris.feuerstab@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGanztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
BeschreibungFür die LAB NI wurde ein Auftragnehmer gesucht, der an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der derzeit bis zu 750 anspruchsberechtigten Personen auf Rechnung des Auftraggebers übernimmt. Es war vorgesehen, die Anzahl der Unterbringungsplätze schrittweise zu erweitern. So wurde die Unterbringungskapazität etwa ab 11/2024 zunächst auf ca. 970 Personen und perspektivisch auf ca. 1250 Personen angehoben. Eine Versorgung war auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Staffelgrenze um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesen Fällen bestand kein Anspruch auf eine höhere Vergütung entsprechend der höheren Staffel. Ein Anspruch auf höhere Vergütung bestand erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens580af853-a6b8-4770-a5ad-ebd78c7845b9
Interne Kennung0030-DLG/2024-03.232
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBraunschweig
Postleitzahl38108
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD1JC
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGanztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
BeschreibungFür die LAB NI wurde ein Auftragnehmer gesucht, der an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der derzeit bis zu 750 anspruchsberechtigten Personen auf Rechnung des Auftraggebers übernimmt. Es war vorgesehen, die Anzahl der Unterbringungsplätze schrittweise zu erweitern. So wurde die Unterbringungskapazität etwa ab 11/2024 zunächst auf ca. 970 Personen und perspektivisch auf ca. 1250 Personen angehoben. Eine Versorgung war auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Staffelgrenze um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesen Fällen bestand kein Anspruch auf eine höhere Vergütung entsprechend der höheren Staffel. Ein Anspruch auf höhere Vergütung bestand erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung0030-DLG/2024-03.232
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBraunschweig
Postleitzahl38108
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Zuschlag sollte im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten durchschnittlichen Gesamtpreis (netto) erteilt werden. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Wie der durchschnittliche Gesamtpreis berechnet wurde, entnehmen Sie bitte der ebenfalls veröffentlichten Bewertungsmatrix.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsRangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeDer Zuschlag sollte im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten durchschnittlichen Gesamtpreis (netto) erteilt werden. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Wie der durchschnittliche Gesamtpreis berechnet wurde, entnehmen Sie bitte der ebenfalls veröffentlichten Bewertungsmatrix.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sonstige / Weitere Angaben: Kommunikationskanal: nichts ausfüllen Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachstehenden Text einfügen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesaufnahmebehörde Niedersachsen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer03-0003300000-59
PostanschriftPetzvalstraße 18
StadtBraunschweig
Postleitzahl38104
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
E-Mailchris.feuerstab@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Fax+49 51189848199
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbd2f4ab2-a491-429d-b5de-2f026b7e5976  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/07/2024 07:36:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung416170-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe134/2024
Datum der Veröffentlichung11/07/2024