Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Streckenabschnitt Ludwigshafen - Bad Dürkheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Streckenabschnitt zwischen Ludwigshafen-Oggersheim und Bad Dürkheim
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags Beginn: 01/10/2022 Laufzeit in Monaten: 180
II.4.
Wichtigste Wirtschaftsgüter Verlängerte Vertragslaufzeit aufgrund der wichtigsten Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1.
Kostenparameter für Ausgleichszahlungen
Der Auftragnehmer Rhein-Neckar-Verkehr GmbH hat im Angebot im Rahmen der Kalkulation folgende Preisfaktoren separat zu kalkulieren: Fahrzeugkosten - Personalkosten - Energiekosten - Marketingkosten - Vertriebskosten - Sonstige Kosten
III.1.2.
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt
III.1.4.
Soziale Standards Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend gelten).:
Es gelten die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG).
III.1.5.
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Das EVU hat die ihm zustehenden gesetzlichen Ausgleichsleistungen z.B. nach § 228 SGB IX frist- und formgerecht zu beantragen.
III.2.
Qualitätsziele
III.2.1.
Beschreibung
Information und Fahrkarten:
Durch den o.g. Auftragnehmer sind u.a. die folgenden Qualitätsstandards sicherzustellen:Das EVU verpflichtet sich, beim Erbringen der vergabegegenständlichen Verkehrsdienstleistungen alle relevanten Tarife inklusive der entsprechenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden und zu vertreiben.
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Dem EVU obliegt eine Meldepflicht. Es hat monatlich Pünktlichkeitsdaten (Ankunftsdaten) für bestimmte Messstellen in einer mit den AT abzustimmenden Form tages- und zugscharf und unter Angabe der Verspätung in Minuten im Rahmen des Liefernachweises an die AT zu übermitteln. Auf Anforderung der AT sind Pünktlichkeitsdaten für einzelne Tage oder Züge auch kurzfristig (innerhalb von maximal drei Werktagen) zu liefern. Züge mit einer Verspätung bis 2:59 Minuten gelten (bezogen auf die Ankunftszeit am Messpunkt) als pünktlich.
Zugausfälle:
Zur Sicherung der vertragsgemäßen Durchführung des Betriebes hat das EVU neben der Einrichtung einer Betriebsleitstelle insbesondere ein Notfall- und Störungsmanagement vorzuhalten, Das EVU hat die AT unverzüglich schriftlich per E-Mail über Zugausfälle zu informieren. Bei nicht vorhersehbaren Abweichungen vom Regelbetrieb (Betriebsstörungen), wie u.a. bei (Teil-)Ausfall von Fahrten ist durch das EVU ein Notverkehr einzurichten. Der Notverkehr kann mit Bussen oder Taxen erfolgen.
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Die Fahrzeuge und insbesondere alle kundenbezogenen Bestandteile des Fahrzeugs haben sich stets in einem sauberen, gepflegten Zustand zu befinden. Es ist ein Reinigungsplan aufzustellen, welcher die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Reinigungsintervalle gewährleistet. Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird durch die AT stichprobenartig kontrolliert.
Beschwerdebearbeitung:
Das EVU gewährleistet ein kundenorientiertes Beschwerdemanagement. Die Beantwortung von Anfragen und Beschwerden durch das EVU hat sachgerecht, kundenfreundlich und unter Wahrung der Interessen der AT zu erfolgen. Das EVU hat telefonisch, postalisch und per E-Mail für Beschwerden und Anfragen erreichbar zu sein. Sämtliche eingehenden Beschwerden müssen innerhalb von zehn Werktagen beantwortet werden. Bei längerer Bearbeitungsdauer, zum Beispiel aufgrund einer Recherche-Notwendigkeit, ist innerhalb von zehn Werktagen mit einem Zwischenbescheid zu reagieren. Berechtigten Beanstandungen ist unverzüglich abzuhelfen.
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Zur verbesserten Information der in ihrer Mobilität beeinträchtigten Personen hat das EVU auf seiner Homepage alle Informationen, die für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste von Relevanz sind, darzustellen: - Aktuelle Übersicht der barrierefrei erreichbaren Bahnsteiganlagen, an denen ohne fremde Hilfe mittels der automatischen Spaltüberbrückung ein- und ausgestiegen werden kann - Darstellung der eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausstattungsgegenstände für mobilitätseingeschränkte Personen
III.2.2.
Angaben zu Belohnungen und Sanktionen
Im Fall von Nicht- und/oder Schlechtleistungen hat der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz in Kooperation mit seinen kommunalen Partnern Anspruch auf die in den Vergabeunterlagen definierten Minderungen und Vertragsstrafen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 30/09/2022
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen in Bezug auf den gewählten Betreiber: öffentlich
V.2.4.
Angaben zum Auftragswert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1.
Zusätzliche Angaben
Bei dem unter der Ziffer V.2.4 genannten Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser kann ohne Zustimmung der Gesellschafter nicht offengelegt werden.
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 25/07/2022