Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Vertragsgegenstand aus V 14032/ 05-2011 bzw. Nr. D21 ist: „Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware“. Pkt. 14 beschreibt die zu liefernde Ausstattung mit: Maschinenprogramme, die Anwenderprogramme in die Maschinensprache +übersetzten (z.B. Assembler, Compiler), soweit sie nicht in der Grundsoftware enthalten sind, Standardprogramme für häufig wiederkehrende, nicht problembezogene Aufgaben (z.B. Sortier- und Mischprogramme). Standardprogrammgeneratoren (Programmtyp a), Sonstige vom Vermieter zu liefernde Programme, die vertragsgemäß zur der in der Anlage gestellten Aufgaben unabdingbar sind (Programmtyp b). Vorhandene ablauffähige Programme des Mieters, zu deren Nutzung die Anlage oder Geräte beschafft wurden (Programmtyp c).
Anlage 1 zum o.g. Vertrag regelt die zu erbringenden Leistungen: Standortsübergreifende und performante Bereitstellung von IT-Diensten. ComIn hat die Funktionsfähigkeit der Serverumgebung zu verantworten. Vertragsbestandteil sind ausdrücklich die Komponenten Datensicherheit, Datensicherung und zugesicherte Verfügbarkeit. Die Serverumgebung definiert sich über die verschiedenen Umgebungen (Produktiv, Test, Entwicklung und Schulung). Weitere Aufgaben sind die Bereitstellungen von IT-Services sowie die Datenreplikation. Hierbei hat ComIn die freie Wahl der Plattformen und kann technische Neuerungen selbstständig einsetzten. Der Vertrag lässt die Übernahme des Supportes technischer Einrichtungen auf Nutzerseite bei Bedarf offen.