416813-2022 - ErgebnisDeutschland-Rottach-Egern: Einbau von Trennwänden
OJ S 146/2022 01/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Rottach-Egern
Postanschrift: Nördliche Hauptstraße 9
Ort: Rottach-Egern
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83700
Land: Deutschland
E-Mail: c.kschoemin@baumanagement-rosenheim.de
Telefon: +49 80313910780
Fax: +49 80313910789
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ellmösl 19 und 21, Neubau zweier MFH mit TG - Trennwandsysteme
Referenznummer der Bekanntmachung: 621.08.080-23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45421141 Einbau von Trennwänden
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau zweier MFH mit TG, Ellmösl 19 und 21 - Trennwandsysteme:
Neubau Haus 2: Fläche 13,20 x 22,50m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach;
Neubau Haus 3: Fläche 13,20 x 22,50m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach;
Trennwandsystem: 85 lfm;
Türen: 16 Stk.;
Ausstattung: 16 Stk.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45262670 Metallbauarbeiten, 45420000 Bautischlerei-Einbauarbeiten, 44112310 Trennwände
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Neubau zweier MFH mit TG, Ellmösl 19 und 21 - Trennwandsysteme:
Neubau Haus 2: Fläche 13,20 x 22,50m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach;
Neubau Haus 3: Fläche 13,20 x 22,50m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach;
Trennwandsystem: 85 lfm;
Türen: 16 Stk.;
Ausstattung: 16 Stk.
Allgemeine Projektbeschreibung:
Die Gemeinde Rottach-Egern errichtet zwei neue Mehrfamilienhäuser mit TG in Massivbauweise und saniert ein bestehendes Mehrfamilienhaus (Massivbau).
Reihenfolge und Bauabschnitte:
Sanierung eines Bestandsgebäudes und Umzug der Mieter aus dem zweiten MFH in das bereits sanierte MFH.
Abbruch des zweiten MFH (im Lageplan HS 2).
Errichtung zwei neuer MFH mit TG.
Umfang der Neubauten:
Die beiden MFH (je Gebäude 8-9 Wohneinheiten) werden als Massivbau errichtet. TG als STB-Bauwerk zw. den Gebäuden. Wohngeschosse EG, OG und DG. Traufe max. 6,60m.
Keller der Gebäude aus STB mit außenliegender Dämmung, Außenmauerwerk aus Hochlochziegel, beidseitig verputzt, Holzdachstuhl (Satteldach) mit Dämmung zw. den Sparren, Ziegeleindeckung, pro Gebäude ein Aufzug (UG-DG). Geschossdecken in STB, Holzfenster, Balkone aus STB-Kragplatten und Holzgeländer, Fassadenschalung OG/DG, Beläge innen Fliesen und Holz, außen Betonsteinpflaster od. Betonplattenbelag, Heizzentrale für all drei Gebäude auf dem Grundstück. Wärmeerzeugung mit WP (Wasser/Wasser) und Gastherme (Spitzenlast), sowie PV-Anlage.
Größe der beiden Neubauten jeweils ca. 13,20 x 22,50m.
Stellplätze TG 27 Stück.
Baugrundstück:
Baugrundstück angrenzend an die Rottach - siehe Luftbild/Lageplan.
Eine Baugrunduntersuchung wird erstellt.
Mittlere Höhenlage des Grundstückes ca. 758,80 mNN des Geländes.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:
Das Gewerk Trennwandsysteme wurde mit vorheriger Veröffentlichung zwei Mal im offenen Verfahren ausgeschrieben. Bei diesen zwei Verfahren gab es keine ordnungsgemäßen und zuschlagsfähigen Angebote.
Beim Wechsel in das Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb orientierte sich der AG an den Richtlinien zu 351 Abs. 5 Vergabehandbuch. Dort wird auf die Zulässigkeit eines Wechsels in ein Verhandlungsverfahren nach § 3a EU Abs. 3 Nr.1 und Nr.2 verwiesen.
Beim Gewerk Trennwandsysteme kam es in zwei offenen Vergaben mit Vorankündigung und in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu keiner Auftragsvergabe.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform bei der Vergabestelle eingereicht werden.
Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3).
Fragen bzw. Einwände sind unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform einzureichen. Die Bieter erhalten zeitnah entsprechende Antworten und Hinweise.
Falls Bieterfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können.
Wir empfehlen den Unternehmern sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Unternehmer müssen sich selbständig informieren, ob Vergabe- und Vertragsunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
Werden Änderungen und Ergänzungen nicht beachtet, trägt der Bieter das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.
Gemäß §3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A behält sich der AG vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vgm.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
(5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/07/2022