Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 „Zusätzliche Angaben“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlichdazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber/eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind einzureichen.
— Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;
— Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);
— Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister;
— Nachweis über den Handelsregisterauszug;
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
— Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein;
— Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o.g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;
— Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation;
— Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts-und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen -insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
— Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion):
—— Mitarbeiteranzahl mindestens 10 Ingenieure.
— Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen durch:
— eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen bei Vorhaben mit vergleichbaren Konstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis einer technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 4 Referenzprojekten mit Angabe des AG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt „zusätzliche Angaben“ genannten Planungsgewerke vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden. Die Bewertungsmatrix zu den Referenzen kann unter der e-Mailadresse
Alexander.Miketta@hochbahn.de angefordert werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Zwingend erforderlich: Die Person muss ein vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannter Gutachter (gem. aktueller Liste) auf dem Sachgebiet Geotechnik in dem Tätigkeitsbereich Tunnelbau sein. Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Erforderliche Referenzen von Prüfungen in den letzten 5 Jahren:
— Referenz 1: Prüfsachverständiger EBA für ein Schildvortrieb mit Hydroschild mit mindestens Durchmesser von 10,0 m;
— Referenz 2: Prüfsachverständiger für Schildvortrieb mit Hydroschild;
— Referenz 3: Prüfen und Erstellen Ausführungsstatik Tübbindesign.