417338-2025 - Ergebnis
Deutschland – Inspektion von Straßen – 2024-85_ZEB_TP1-3
OJ S 121/2025 27/06/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2024-85_ZEB_TP1-3
BeschreibungDie effiziente und anforderungsgerechte Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenbauverwaltung. Aktuelle und verlässliche Daten zum Zustand der Straßen stellen hierbei die wichtigste Entscheidungsgrundlage dar. In Niedersachsen werden die Zustandsdaten für das ca. 8.000 km lange Netz der Landesstraßen seit 2010 mit der vom Bund erarbeitete und seit 25 Jahren erfolgreich durchgeführte ZEB (messtechnische) Zustandserfassung und -bewertung erhoben. Für das Jahr 2025 ist eine vierte Erfassungskampagne vorgesehen.
Kennung des Verfahrensca48b78f-fb85-4fc7-b56c-2d3f7bc53fec
Interne Kennung03_013403_315762
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensIn Niedersachsen werden die Zustandsdaten für das ca. 8.000 km lange Netz der Landesstraßen seit 2010 mit der vom Bund erarbeiteten und seit 25 Jahren erfolgreich durchgeführte ZEB (mess-technische) Zustandserfassung und -bewertung erhoben. Für das Jahr 2025 ist eine vierte Erfassungskampagne vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss dieser Erfassungskampagne nach entsprechendem zeitlichen Abstand (vrsl. 2030) weitere Ausschreibungen folgen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71631480 Inspektion von Straßen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGöttinger Chaussee 76 A  
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YY6R4PY Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV rechtzeitig, spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist ausschließlich in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes vergabe.Niedersachsen zu stellen. Folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten sind zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelTP Radverkehr
BeschreibungVorliegende Leistung wird in drei Lose aufgeteilt. Los 1: 2010 wurde mit einem an die ZEB angelehnten Verfahren erstmals auch der Zustand der straßenbegleitenden Radwege an den Landesstraßen mit einer Länge von ca. 4.500 km erfasst und bewertet. Inhalt dieses Projektes ist die Aktualisierung dieser Datengrundlage. Die neuen Daten sollen den aktuellen Zustand abbilden und über den Vergleich mit vorangehenden Kampagnen Aussagen zur Entwicklung des Zustands (netzweit und lokal) ermöglichen. Hierfür ist es erforderlich, dass identische Verfahren und Regeln zur Anwendung kommen. Neben den Zustandsdaten haben sich die während der ZEB erfassten Streckenbilder als sehr nützliche Arbeitsgrundlage in allen Bereichen der Straßenbauverwaltung, insbesondere für die Erhaltungsplanung, etabliert. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungs-aufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung des Projektes. Die Schadensauswertung der Bilder bzw. die Bewertung der Messdaten zur Ebenheit ist Bestandteil eines separaten Projektes. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungs-aufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung des Projektes. Das Projekt "Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der straßenbegleitenden Geh- und Radwege" gliedert sich in folgende Teilprojekte (TP): TP1a (R) - Teilprojekt Erfassung der Ebenheit im Längsprofil (Radwege) Messtechnische Erfassung des Höhenlängsprofils der Radwege. TP3 (R) - Teilprojekt Erfassung Strecken- und Oberflächenbild (Radwege) Messtechnische Aufnahme und Bereitstellung von Strecken- und Oberflächenbildern der Radwege. Die Länge der straßenbegleitenden Radwege beträgt ca. 4.500 km. Los 2: Neben den Zustandsdaten haben sich die während der ZEB erfassten Streckenbilder als sehr nützliche Arbeitsgrundlage in allen Bereichen der Straßenbauverwaltung, insbesondere für die Erhaltungsplanung, etabliert. Aus diesem Grund ist bereits für 2027 eine Aktualisierung der Streckenbilder vorgesehen und als eigenes Teilprojekt in dieses Projekt mit aufgenommen worden. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungsaufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung. Das Projekt "Messtechnische Zustandserfassung ZEB (Teilprojekte 1-3) der Landesstraßen 2025 und Aktualisierung der Streckenbilder 2027" gliedert sich in folgende Teilprojekte (TP): TP 1: Erfassung der Ebenheit mit den Teilen: TP 1a: Erfassung der Ebenheit im Längsprofil TP 1b: Erfassung der Ebenheit im Querprofil TP 2: Erfassung der Griffigkeit TP 3: Erfassung der Substanzmerkmale (Oberfläche) TP Bildaktualisierung: Aktualisierung der Streckenbilder aus dem TP3. Die Zustandserfassung muss mit schnellfahrenden, von der Bundesanstalt für Straßenwesen zugelassenen Messsystemen durchgeführt werden. Es sind die Landesstraßen außerorts (FS = freie Strecke) und innerorts (OD = Ortsdurchfahrt) zu erfassen, die sich in der Baulast des Landes befinden. Es ist jeweils der erste Fahrstreifen (Hauptfahrstreifen) in Richtung der Stationierung zu erfassen. Sofern Kriechspuren existieren, sind diese statt des Hauptfahrstreifens zu erfassen. Aus der aktuellen*) Längenstatistik ergeben sich folgende Erfassungslängen: Freie Strecken 6.318 Km Ortsdurchfahrten 1.740 Km Zusammen 8.058 Km Die angegebenen Längen stellen die Soll-Erfassungslängen (in der Baulast des Landes) dar. Die endgültige Vorgabe der Soll-Erfassungslängen erfolgt bei Vertragsabschluss durch die Angaben in den ZEB-Grunddatentabellen. Los 3: 2015 wurde mit einem an die ZEB angelehnten Verfahren erstmals auch der Zustand der straßenbegleitenden Radwege an den Bundesstraßen mit einer Länge von ca. 3.200 km erfasst und bewertet, 2020 erfolgte eine Folgeerfassung. Inhalt dieses Projektes 2024 ist die Aktualisierung dieser Datengrundlage. Die neuen Daten sollen den aktuellen Zustand abbilden und über den Vergleich mit vorangehenden Kampagnen Aussagen zur Entwicklung des Zustands (netzweit und lokal) ermöglichen. Hierfür ist es erforderlich, dass identische Verfahren und Regeln zur Anwendung kommen. Neben den Zustandsdaten haben sich die während der ZEB erfassten Streckenbilder als sehr nützliche Arbeitsgrundlage in allen Bereichen der Straßenbauverwaltung, insbesondere für die Erhaltungsplanung, etabliert. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungs-aufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung des Projektes. Das Projekt "Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der straßenbegleitenden Geh- und Radwege" gliedert sich in folgende Teilprojekte (TP): TP1a (R) - Teilprojekt Erfassung der Ebenheit im Längsprofil (Radwege) Messtechnische Erfassung des Höhenlängsprofils der Radwege. TP3 (R) - Teilprojekt Erfassung Strecken- und Oberflächenbild (Radwege) Messtechnische Aufnahme und Bereitstellung von Strecken- und Oberflächenbildern der Radwege. Die Länge der straßenbegleitenden Radwege beträgt ca. 3.200 km. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71631480 Inspektion von Straßen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen
Beschreibung der OptionenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGöttinger Chaussee 76 A  
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungNach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit § 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren. Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
Gefördertes soziales ZielBeschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.Faire ArbeitsbedingungenGleichstellung der GeschlechterSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Die Punkte für den jeweiligen Preis werden nach folgender Formel berechnet: (10 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters]) / niedrigste Wertungssumme
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, insbesondere auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge), hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
5.1.
LosLOT-0002
TitelTP Radverkehr Bund
BeschreibungVorliegende Leistung wird in drei Lose aufgeteilt. Los 1: 2010 wurde mit einem an die ZEB angelehnten Verfahren erstmals auch der Zustand der straßenbegleitenden Radwege an den Landesstraßen mit einer Länge von ca. 4.500 km erfasst und bewertet. Inhalt dieses Projektes ist die Aktualisierung dieser Datengrundlage. Die neuen Daten sollen den aktuellen Zustand abbilden und über den Vergleich mit vorangehenden Kampagnen Aussagen zur Entwicklung des Zustands (netzweit und lokal) ermöglichen. Hierfür ist es erforderlich, dass identische Verfahren und Regeln zur Anwendung kommen. Neben den Zustandsdaten haben sich die während der ZEB erfassten Streckenbilder als sehr nützliche Arbeitsgrundlage in allen Bereichen der Straßenbauverwaltung, insbesondere für die Erhaltungsplanung, etabliert. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungs-aufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung des Projektes. Die Schadensauswertung der Bilder bzw. die Bewertung der Messdaten zur Ebenheit ist Bestandteil eines separaten Projektes. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungs-aufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung des Projektes. Das Projekt "Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der straßenbegleitenden Geh- und Radwege" gliedert sich in folgende Teilprojekte (TP): TP1a (R) - Teilprojekt Erfassung der Ebenheit im Längsprofil (Radwege) Messtechnische Erfassung des Höhenlängsprofils der Radwege. TP3 (R) - Teilprojekt Erfassung Strecken- und Oberflächenbild (Radwege) Messtechnische Aufnahme und Bereitstellung von Strecken- und Oberflächenbildern der Radwege. Die Länge der straßenbegleitenden Radwege beträgt ca. 4.500 km. Los 2: Neben den Zustandsdaten haben sich die während der ZEB erfassten Streckenbilder als sehr nützliche Arbeitsgrundlage in allen Bereichen der Straßenbauverwaltung, insbesondere für die Erhaltungsplanung, etabliert. Aus diesem Grund ist bereits für 2027 eine Aktualisierung der Streckenbilder vorgesehen und als eigenes Teilprojekt in dieses Projekt mit aufgenommen worden. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungsaufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung. Das Projekt "Messtechnische Zustandserfassung ZEB (Teilprojekte 1-3) der Landesstraßen 2025 und Aktualisierung der Streckenbilder 2027" gliedert sich in folgende Teilprojekte (TP): TP 1: Erfassung der Ebenheit mit den Teilen: TP 1a: Erfassung der Ebenheit im Längsprofil TP 1b: Erfassung der Ebenheit im Querprofil TP 2: Erfassung der Griffigkeit TP 3: Erfassung der Substanzmerkmale (Oberfläche) TP Bildaktualisierung: Aktualisierung der Streckenbilder aus dem TP3. Die Zustandserfassung muss mit schnellfahrenden, von der Bundesanstalt für Straßenwesen zugelassenen Messsystemen durchgeführt werden. Es sind die Landesstraßen außerorts (FS = freie Strecke) und innerorts (OD = Ortsdurchfahrt) zu erfassen, die sich in der Baulast des Landes befinden. Es ist jeweils der erste Fahrstreifen (Hauptfahrstreifen) in Richtung der Stationierung zu erfassen. Sofern Kriechspuren existieren, sind diese statt des Hauptfahrstreifens zu erfassen. Aus der aktuellen*) Längenstatistik ergeben sich folgende Erfassungslängen: Freie Strecken 6.318 Km Ortsdurchfahrten 1.740 Km Zusammen 8.058 Km Die angegebenen Längen stellen die Soll-Erfassungslängen (in der Baulast des Landes) dar. Die endgültige Vorgabe der Soll-Erfassungslängen erfolgt bei Vertragsabschluss durch die Angaben in den ZEB-Grunddatentabellen. Los 3: 2015 wurde mit einem an die ZEB angelehnten Verfahren erstmals auch der Zustand der straßenbegleitenden Radwege an den Bundesstraßen mit einer Länge von ca. 3.200 km erfasst und bewertet, 2020 erfolgte eine Folgeerfassung. Inhalt dieses Projektes 2024 ist die Aktualisierung dieser Datengrundlage. Die neuen Daten sollen den aktuellen Zustand abbilden und über den Vergleich mit vorangehenden Kampagnen Aussagen zur Entwicklung des Zustands (netzweit und lokal) ermöglichen. Hierfür ist es erforderlich, dass identische Verfahren und Regeln zur Anwendung kommen. Neben den Zustandsdaten haben sich die während der ZEB erfassten Streckenbilder als sehr nützliche Arbeitsgrundlage in allen Bereichen der Straßenbauverwaltung, insbesondere für die Erhaltungsplanung, etabliert. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungs-aufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung des Projektes. Das Projekt "Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der straßenbegleitenden Geh- und Radwege" gliedert sich in folgende Teilprojekte (TP): TP1a (R) - Teilprojekt Erfassung der Ebenheit im Längsprofil (Radwege) Messtechnische Erfassung des Höhenlängsprofils der Radwege. TP3 (R) - Teilprojekt Erfassung Strecken- und Oberflächenbild (Radwege) Messtechnische Aufnahme und Bereitstellung von Strecken- und Oberflächenbildern der Radwege. Die Länge der straßenbegleitenden Radwege beträgt ca. 3.200 km. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71631480 Inspektion von Straßen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen
Beschreibung der OptionenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGöttinger Chaussee 76 A  
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungNach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit § 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren. Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
Gefördertes soziales ZielBeschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.Faire ArbeitsbedingungenGleichstellung der GeschlechterSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Die Punkte für den jeweiligen Preis werden nach folgender Formel berechnet: (10 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters]) / niedrigste Wertungssumme
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, insbesondere auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge), hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
5.1.
LosLOT-0003
TitelFB
BeschreibungVorliegende Leistung wird in drei Lose aufgeteilt. Los 1: 2010 wurde mit einem an die ZEB angelehnten Verfahren erstmals auch der Zustand der straßenbegleitenden Radwege an den Landesstraßen mit einer Länge von ca. 4.500 km erfasst und bewertet. Inhalt dieses Projektes ist die Aktualisierung dieser Datengrundlage. Die neuen Daten sollen den aktuellen Zustand abbilden und über den Vergleich mit vorangehenden Kampagnen Aussagen zur Entwicklung des Zustands (netzweit und lokal) ermöglichen. Hierfür ist es erforderlich, dass identische Verfahren und Regeln zur Anwendung kommen. Neben den Zustandsdaten haben sich die während der ZEB erfassten Streckenbilder als sehr nützliche Arbeitsgrundlage in allen Bereichen der Straßenbauverwaltung, insbesondere für die Erhaltungsplanung, etabliert. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungs-aufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung des Projektes. Die Schadensauswertung der Bilder bzw. die Bewertung der Messdaten zur Ebenheit ist Bestandteil eines separaten Projektes. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungs-aufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung des Projektes. Das Projekt "Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der straßenbegleitenden Geh- und Radwege" gliedert sich in folgende Teilprojekte (TP): TP1a (R) - Teilprojekt Erfassung der Ebenheit im Längsprofil (Radwege) Messtechnische Erfassung des Höhenlängsprofils der Radwege. TP3 (R) - Teilprojekt Erfassung Strecken- und Oberflächenbild (Radwege) Messtechnische Aufnahme und Bereitstellung von Strecken- und Oberflächenbildern der Radwege. Die Länge der straßenbegleitenden Radwege beträgt ca. 4.500 km. Los 2: Neben den Zustandsdaten haben sich die während der ZEB erfassten Streckenbilder als sehr nützliche Arbeitsgrundlage in allen Bereichen der Straßenbauverwaltung, insbesondere für die Erhaltungsplanung, etabliert. Aus diesem Grund ist bereits für 2027 eine Aktualisierung der Streckenbilder vorgesehen und als eigenes Teilprojekt in dieses Projekt mit aufgenommen worden. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungsaufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung. Das Projekt "Messtechnische Zustandserfassung ZEB (Teilprojekte 1-3) der Landesstraßen 2025 und Aktualisierung der Streckenbilder 2027" gliedert sich in folgende Teilprojekte (TP): TP 1: Erfassung der Ebenheit mit den Teilen: TP 1a: Erfassung der Ebenheit im Längsprofil TP 1b: Erfassung der Ebenheit im Querprofil TP 2: Erfassung der Griffigkeit TP 3: Erfassung der Substanzmerkmale (Oberfläche) TP Bildaktualisierung: Aktualisierung der Streckenbilder aus dem TP3. Die Zustandserfassung muss mit schnellfahrenden, von der Bundesanstalt für Straßenwesen zugelassenen Messsystemen durchgeführt werden. Es sind die Landesstraßen außerorts (FS = freie Strecke) und innerorts (OD = Ortsdurchfahrt) zu erfassen, die sich in der Baulast des Landes befinden. Es ist jeweils der erste Fahrstreifen (Hauptfahrstreifen) in Richtung der Stationierung zu erfassen. Sofern Kriechspuren existieren, sind diese statt des Hauptfahrstreifens zu erfassen. Aus der aktuellen*) Längenstatistik ergeben sich folgende Erfassungslängen: Freie Strecken 6.318 Km Ortsdurchfahrten 1.740 Km Zusammen 8.058 Km Die angegebenen Längen stellen die Soll-Erfassungslängen (in der Baulast des Landes) dar. Die endgültige Vorgabe der Soll-Erfassungslängen erfolgt bei Vertragsabschluss durch die Angaben in den ZEB-Grunddatentabellen. Los 3: 2015 wurde mit einem an die ZEB angelehnten Verfahren erstmals auch der Zustand der straßenbegleitenden Radwege an den Bundesstraßen mit einer Länge von ca. 3.200 km erfasst und bewertet, 2020 erfolgte eine Folgeerfassung. Inhalt dieses Projektes 2024 ist die Aktualisierung dieser Datengrundlage. Die neuen Daten sollen den aktuellen Zustand abbilden und über den Vergleich mit vorangehenden Kampagnen Aussagen zur Entwicklung des Zustands (netzweit und lokal) ermöglichen. Hierfür ist es erforderlich, dass identische Verfahren und Regeln zur Anwendung kommen. Neben den Zustandsdaten haben sich die während der ZEB erfassten Streckenbilder als sehr nützliche Arbeitsgrundlage in allen Bereichen der Straßenbauverwaltung, insbesondere für die Erhaltungsplanung, etabliert. Aufgrund der umfangreichen Nutzung der Streckenbilder für die unterschiedlichsten Verwaltungs-aufgaben (Beweissicherung, Dokumentation, Planung, etc.) gelten hohe Anforderungen an die Qualität des zu erfassenden Bildmaterials und die termingerechte Umsetzung des Projektes. Das Projekt "Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der straßenbegleitenden Geh- und Radwege" gliedert sich in folgende Teilprojekte (TP): TP1a (R) - Teilprojekt Erfassung der Ebenheit im Längsprofil (Radwege) Messtechnische Erfassung des Höhenlängsprofils der Radwege. TP3 (R) - Teilprojekt Erfassung Strecken- und Oberflächenbild (Radwege) Messtechnische Aufnahme und Bereitstellung von Strecken- und Oberflächenbildern der Radwege. Die Länge der straßenbegleitenden Radwege beträgt ca. 3.200 km. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71631480 Inspektion von Straßen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen
Beschreibung der OptionenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGöttinger Chaussee 76 A  
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenWeitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungNach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit § 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren. Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
Gefördertes soziales ZielBeschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.Faire ArbeitsbedingungenGleichstellung der GeschlechterSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Die Punkte für den jeweiligen Preis werden nach folgender Formel berechnet: (10 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters]) / niedrigste Wertungssumme
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, insbesondere auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge), hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Registrierungsnummer03-0025000000-57
PostanschriftGöttinger Chaussee 76 A
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon+49 5113034-01
Fax+49 5113034-2099
Internetadressehttp://www.strassenbau.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Registrierungsnummer03-0025000000-57
PostanschriftGöttinger Chaussee 76 A
StadtHannover
Postleitzahl30453
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailnlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon+49 5113034-01
Fax+49 5113034-2099
Internetadressehttp://www.strassenbau.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-3306
Fax+49 413115-2943
Internetadressehttp://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachunga703edeb-b1dc-42dc-b020-a366050e55c4-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungAus der Bekanntmachung geht kein Gewinner der Lose hervor.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenAus der Bekanntmachung geht kein Gewinner der Lose hervor. Korrekt sind folgende Angaben: Lose 1 - 3 wurden an die Schniering GmbH mit Sitz in Essen vergeben. Aufgrund von berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens werden keine Preisangaben veröffentlicht. Der Zuschlag erfolgte auf Grundlage einer 100%igen Preiswertung. Der Preiswettbewerb zeigte eine besondere Dichte auf.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung180ef860-d2f0-4b45-9cd6-ced2f10a4128  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/06/2025 14:47:17 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung417338-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe121/2025
Datum der Veröffentlichung27/06/2025