418641-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Stadt Ludwigshafen; Errichtung, schlüsselfertige Bereitstellung und Vermietung eines modularen Schulgebäudes (Interimsschule Georgens-Schule)
OJ S 122/2025 30/06/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich 4-13 Gebäudewirtschaft
E-Mailbettina.issle@ludwigshafen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadt Ludwigshafen; Errichtung, schlüsselfertige Bereitstellung und Vermietung eines modularen Schulgebäudes (Interimsschule Georgens-Schule)
BeschreibungGegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige Errichtung und befristete Bereitstellung eines modularen Schulgebäudes zur Miete für die Georgens-Schule, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt "Ganzheitliche Entwicklung". Das Gebäude dient ausdrücklich als Interimslösung zur Abwendung eines akuten Raumengpasses und ermöglicht die Unterbringung von bis zu 30 Klassen sowie ergänzenden Verwaltungs- und Nebenräumen. Die Leistung umfasst Anlieferung, Montage, technische Ausstattung und bauliche Erschließung der Module bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft. Die Mietdauer beträgt vier Jahre. Die Maßnahme ist zeitkritisch; eine sofortige Beauftragung ist erforderlich, um den Schulbetrieb zum Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Die Interimslösung ist notwendig, da die vorhandenen Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind und der Schulbetrieb andernfalls gefährdet wäre. Parallel bereitet die Stadt Ludwigshafen den Neubau einer Förderschule vor, um dem langfristig steigenden Schüleraufkommen dauerhaft Rechnung zu tragen.
Kennung des Verfahrens4c01d5e1-1150-4104-aabf-78a0d4bc2c25
Interne KennungBereich 4-13 Gebäudewirtschaft
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLudwigshafen am Rhein
Postleitzahl67059
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Stadt Ludwigshafen beabsichtigt, einen Bauauftrag über die schlüsselfertige Bereitstellung eines modularen Schulgebäudes für bis zu 30 Klassen der Förderschule Georgens-Schule (Förderschwerpunkt: Ganzheitliche Entwicklung) im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter zu vergeben. Die Voraussetzungen des § 3a Abs. 3 Nr. 4 VOB/A EU liegen vor, da eine Vergabe unter Einhaltung der regulären Verfahrensfristen die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme unmöglich machen würde. Die Georgens-Schule erfüllt eine zentrale Aufgabe in der sonderpädagogischen Bildungsversorgung der Stadt. Das bestehende Schulgebäude wurde ursprünglich für 20 Klassen konzipiert, im Schuljahr 2024/2025 werden jedoch bereits 39 Klassen unterrichtet. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, wurden an mehreren Standorten behelfsmäßige Übergangslösungen geschaffen. Diese Provisorien sind inzwischen aus pädagogischer, organisatorischer und baulicher Sicht ausgeschöpft. Vor dem Hintergrund eines weiterhin dynamisch steigenden Schüleraufkommens - mit einer prognostizierten Zunahme von bis zu vier Klassen jährlich - ist die Errichtung eines zentralen, voll ausgestatteten Interimsgebäudes zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs zwingend erforderlich. Die Stadt verfolgt zugleich eine langfristige Lösung durch die geplante Errichtung einer zweiten Förderschule. Ein entsprechender Neubau befindet sich in der konzeptionellen Vorbereitung. Aufgrund der planungs-, genehmigungs- und realisierungsbedingten Vorläufe kann mit einer Inbetriebnahme jedoch realistischerweise erst in fünf bis sechs Jahren gerechnet werden. Um den Betrieb bis dahin aufrechtzuerhalten, muss die Interimslösung spätestens zum Schuljahr 2026/2027 vollständig nutzbar sein. Die geplante Interimsmaßnahme ist daher nicht nur erforderlich, sondern zeitlich zwingend erforderlich. Ohne eine rechtzeitige Bereitstellung der Interimslösung bestünde die akute Gefahr, dass der Schulbetrieb im Förderschulbereich unterbrochen werden müsste - mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Bildung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Kinder. Eine Ausweitung bestehender Provisorien ist nicht mehr möglich. Die Maßnahme dient damit der Sicherstellung der sonderpädagogischen Daseinsvorsorge und der Wahrung gleichwertiger Bildungschancen unter hochdruckbedingten Rahmenbedingungen. Ein reguläres Vergabeverfahren unter Einhaltung vorgesehenen Fristen ist unter diesen Bedingungen nicht mehr durchführbar. Selbst bei maximaler Fristverkürzung nach §§ 10a bis 10c VOB/A EU würde ein Vertragsschluss und die anschließende Umsetzung nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Zusätzlich sind notwendige Verfahrensschritte - wie Standortabstimmung, bauordnungsrechtliche Genehmigungen und technische Vorbereitungen - zeitlich einzuplanen. Ein Baubeginn im Jahr 2025 ist zwingende Voraussetzung für die rechtzeitige Fertigstellung bis spätestens Mai 2026. Der verbleibende Zeitraum erlaubt keinerlei zeitlichen Verzug. Nur durch eine sofortige Beauftragung kann die fristgerechte Planung, Genehmigung, Lieferung und Montage der Module gewährleistet werden. Die konkrete Auslösesituation für die Dringlichkeit ist der Stadt Ludwigshafen nicht zuzurechnen. Zwar war der steigende Raumbedarf im Förderschulbereich grundsätzlich erkennbar, die konkrete Dimension und der Zeitpunkt der erforderlichen Interimsmaßnahme konnten jedoch nicht zuverlässig prognostiziert werden. Wesentliche Einflussfaktoren wie schulorganisatorische Entwicklungen auf Landesebene, begrenzte Entlastungsoptionen in benachbarten Regionen und die schwer planbare Dynamik individueller Fördergutachten haben den Handlungsspielraum maßgeblich eingeschränkt. Die Stadt war zugleich verpflichtet, verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Lösungsansätze sorgfältig zu prüfen. Die entstandene Dringlichkeit beruht nicht auf einem steuerbaren Planungsdefizit, sondern auf der Notwendigkeit, eine unmittelbar bevorstehende Unterversorgung im Bereich der inklusiven Bildung abzuwenden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2009/81/EG
vob-a-vs -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftInfo über Überprüfungsfristen: da die Zeichenanzahl beschränkt ist, können Sie die Informationen über die Fristen unter dem Punkt: Fristen von Nachprüfungsverfahren in dieser Bekanntmachung entnehmen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelStadt Ludwigshafen; Errichtung, schlüsselfertige Bereitstellung und Vermietung eines modularen Schulgebäudes (Interimsschule Georgens-Schule)
BeschreibungGegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige Errichtung und befristete Bereitstellung eines modularen Schulgebäudes zur Miete für die Georgens-Schule, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt "Ganzheitliche Entwicklung". Das Gebäude dient ausdrücklich als Interimslösung zur Abwendung eines akuten Raumengpasses und ermöglicht die Unterbringung von bis zu 30 Klassen sowie ergänzenden Verwaltungs- und Nebenräumen. Die Leistung umfasst Anlieferung, Montage, technische Ausstattung und bauliche Erschließung der Module bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft. Die Mietdauer beträgt vier Jahre. Die Maßnahme ist zeitkritisch; eine sofortige Beauftragung ist erforderlich, um den Schulbetrieb zum Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Die Interimslösung ist notwendig, da die vorhandenen Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind und der Schulbetrieb andernfalls gefährdet wäre. Parallel bereitet die Stadt Ludwigshafen den Neubau einer Förderschule vor, um dem langfristig steigenden Schüleraufkommen dauerhaft Rechnung zu tragen.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRheinhorststraße 34  
StadtLudwigshafen am Rhein
Postleitzahl67071
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. . Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Etwaige Vergabeverstöße sind nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1.Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2.Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse_ an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3.Der Antrag ist unzulässig, soweit: a.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations­ und Wartepflicht) bleibt unberührt, b.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDie Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar
Sonstige BegründungDie Stadt Ludwigshafen beabsichtigt, einen Bauauftrag über die schlüsselfertige Bereitstellung eines modularen Schulgebäudes zur Miete für bis zu 30 Klassen der Georgens-Schule im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Voraussetzungen des § 3a Abs. 3 Nr. 4 VOB/A EU liegen vor, da die Maßnahme aufgrund äußerster Dringlichkeit nicht im Rahmen eines regulären Vergabeverfahrens durchgeführt werden kann. Die Georgens-Schule ist für 20 Klassen ausgelegt, derzeit werden 39 Klassen unterrichtet. Behelfslösungen an verschiedenen Standorten sind organisatorisch, pädagogisch und baulich ausgeschöpft. Aufgrund des weiter steigenden Raumbedarfs - prognostiziert werden bis zu vier zusätzliche Klassen jährlich - ist ein zusammenhängendes Interimsgebäude zur Sicherung des Schulbetriebs zwingend erforderlich. Ein regulärer Schulneubau befindet sich in der Vorbereitung, kann aber voraussichtlich erst in fünf bis sechs Jahren realisiert werden. Die Interimslösung muss daher spätestens zum Schuljahr 2026/2027 zur Verfügung stehen. Die Umsetzung innerhalb der verbleibenden Zeit ist nur durch sofortige Beauftragung möglich. Selbst bei Ausschöpfung aller verkürzten Verfahrensfristen nach §§ 10a bis 10c VOB/A EU ließe sich der notwendige Bauablauf - inklusive Standortabstimmung, Genehmigungen und technischer Vorbereitungen - nicht mehr rechtzeitig einhalten. Die entstandene Dringlichkeit ist der Stadt nicht zuzurechnen. Die konkrete Dimension des Bedarfs konnte wegen externer Abhängigkeiten, schwer vorhersehbarer Gutachtenverfahren und organisatorischer Unklarheiten auf Landesebene nicht verlässlich prognostiziert werden. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der sonderpädagogischen Bildungsversorgung.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungAMTRA GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich 4-13 Gebäudewirtschaft
Registrierungsnummer073140000000-001-85
PostanschriftDonnersbergweg 2
StadtLudwigshafen
Postleitzahl67059
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
LandDeutschland
E-Mailbettina.issle@ludwigshafen.de
Telefon+49 621-5042197
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer07-0001801100000-05
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-MailVergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAMTRA GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE813170682
PostanschriftRingstraße 15
StadtDernbach
Postleitzahl56307
Land, Gliederung (NUTS)Neuwied (DEB18)
LandDeutschland
E-Mailinfo@amtra-gmbh.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf584f8ea-e1f8-4077-b13c-dcae1427da1c  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung27
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/06/2025 11:23:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung418641-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe122/2025
Datum der Veröffentlichung30/06/2025