Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen.
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Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen, insbesondere nach Krippenplätzen, verstärkt durch Zuzüge und Baulandausweisungen, ist der Bedarf nach Betreuungsplätzen deutlich gestiegen, sodass der Gemeinderat beschlossen hat, soweit eine Förderung gegeben ist, gleich den Vollausbau am Pfarrhof in Walda (fünf Gruppen insgesamt) vorzunehmen (Neubau der 4-gruppigen Kinderkrippe, ein Gruppenraum im bestehenden Pfarrhof mit Erweiterungsmöglichkeiten). Angedacht ist, im Rahmen eines ersten Bauabschnitts der Neubau der 4-gruppigen Kinderkrippe mit Anbau/Anschluss an den Pfarrhof sowie dann im Anschluss (zweiter Bauabschnitt) den Ausbau/Umbau einer fünften Gruppe im Pfarrhof.
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Derzeit besteht nur eine eingeschränkte, befristete Nutzungsgenehmigung im Pfarrhof bis März 2024.
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Die Rechtskraft für die Bauleitplanung für das Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda ist gegeben. Der Gemeinderat hat für das bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 31 "Sondergebiet Kindertagesstätte und Fläche für den Gemeinbedarf" als Satzung beschlossen.
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Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten wird erwartet, sowohl bei der Beantragung als auch der Abrechnung von Fördermitteln.
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Die Planungsleistungen sollten bis Ende Frühjahr dieses Jahres vergeben werden, wobei die Planung dann bis 2022 zu erfolgen hat, damit mit den Bauausführungen schnellstmöglich begonnen werden kann und das Projekt spätestens März 2024 bezugsfertig realisiert ist.
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Ein grober erster Kostenansatz (Kostenberechnung vom 19.02.2021 nach DIN 276) ergibt 3.807.895,95 EUR brutto inklusive Baunebenkosten (KG 200-700), wobei überschlägig geschätzt auf die KG 700 692.450,00 EUR entfallen. Hinzu kommen Sanierungskosten des Pfarrhofs mit netto ca. 350.000,00 EUR. Auch hier werden die Nettobaukosten für die Erweiterungsmöglichkeit auf ca. 500.000,00 EUR geschätzt.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) zusammen mit den Leistungen Freianlagen. An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.