Zusätzliche Angaben
1) Der Auftraggeber weist für die Kommunikation auf die unter I.3) genannte Stelle hin;
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein verantwortlicher, deutschsprachiger
Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
3) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen;
4) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen;
5) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in diesen Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen (§ 57 VgV).
Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabevergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber wird den Zuschlag voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2021 erteilen.
6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B.
Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im
Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf
Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise,
Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise,
Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung eine Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel der Verhandlungsvergabe ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYD3P