418737-2021 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
OJ S 158/2021 17/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Postanschrift: Neues Schloss - Schlossplatz 4
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabe@fm.bwl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ZUU TCMS
Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2021-001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen, sucht ein Unternehmen, das das Land bei der Einführung eines Tax Compliance Managements Systems (TCMS) ggfs. unterstützt und berät. Ziel ist die Schaffung optimierter organisatorischer Regelungen für alle Organisationseinheiten des Landes Baden-Württemberg (vgl. § 18 Abs. 4f UStG), die die rechtzeitige Abgabe von korrekten und vollständigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen/Umsatzsteuer-Jahreserklärungen und ggfs. die Abführung der anfallenden Umsatzsteuer sicherstellen und haushaltsrechtlichen Risiken, strafrechtlichen Konsequenzen und Imageschäden vermeiden (innerbetriebliches Kontrollsystem i.S. des BMF-Schreibens vom 23.05.2016, BStBl I, 490).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 250 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i.S.d. § 18 Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über diesen Rahmenvertrag abzurufen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über einen Rahmenvertrag beauftragen, die im Ministerium für Finanzen gebildete Stabsstelle zur umsatzsteuerlichen Unterstützung der Ressorts (ZUU) im Bedarfsfall bei der Einführung eines TCMS zu unterstützen. Das TCMS soll auf die in der jeweiligen Organisationseinheit bereits bestehenden Maßnahmen und Prozesse aufbauen. Ziel ist es, dass alle Organisationseinheiten des Landes Baden-Württemberg in der Lage sind, durch optimierte Prozess-Strukturen ihre umsatzsteuerrechtlichen Pflichten im Geltungsbereich des § 2b UStG erfüllen zu können und dabei ein innerbetriebliches Kontrollsystem anwenden (vgl. BMF-Schreiben vom 23.05.2016).
Hierbei ist insbesondere eine Unterstützung für folgende Schritte erforderlich:
- Erfassung, Darstellung, Analyse und Optimierung von Geschäftsabläufen;
- Verminderung von Risikopotentialen;
- Erstellung von Vorgaben zum Tax Compliance, die sowohl Elemente enthalten, die für alle Organisationseinheiten verbindlich sind, als auch spezifische Regelungen für die jeweilige Organisationseinheit ermöglichen;
- Wahrung der strukturellen Durchgängigkeit von Prozessen innerhalb der Ressorts (z.B. aufgrund des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus);
- Einbindung von Regelungen zum Tax Compliance in die bestehende IT-Struktur;
- Vorbereitung und ggf. Durchführung von Schulungen/Workshops;
- Dokumentation der erfolgten Maßnahmen;
- Begleitung der Evaluation der erfolgten Maßnahmen und der daraus ggf. erforderlichen Nacharbeiten.
Auftragsgegenstand ist nicht die umsatzsteuerrechtliche Einschätzung der gemeldeten Sachverhalte. Diese übernimmt die ZUU.
Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i.S.d. § 18 Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über diesen Rahmenvertrag abzurufen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Weitere zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land Baden-Württemberg gehörende Organisationseinheiten können ggfs. unter Einbeziehung der ZUU Unterstützungsleistungen über den Rahmenvertrag abrufen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 066-171603
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Rödl Rechtsanwaltsgeellschaft Steuerberatergesellschaft
Postanschrift: Kranhaus 1, Im Zollhafen 18
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 70678
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 250 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 250 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1) Der Auftraggeber weist für die Kommunikation auf die unter I.3) genannte Stelle hin;
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein verantwortlicher, deutschsprachiger
Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
3) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen;
4) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen;
5) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in diesen Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen (§ 57 VgV).
Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabevergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber wird den Zuschlag voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2021 erteilen.
6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B.
Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im
Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf
Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise,
Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise,
Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung eine Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel der Verhandlungsvergabe ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYD3P
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/08/2021