Beschreibung der Beschaffung
Winterdienstleistungen für Gehwege und Innenbereiche für die Objekte:
- Berufsschulzentrum Otto Lilienthal Freital, Otto-Dix-Str. 2, 01705 Freital; Fläche: 6515 m2
- Wilhelmine-Reichard-Schule Freital mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
Zauckeroder Str. 4a, 01705 Freital; Fläche: 2445 m2
Gesamtfläche Los 8: 8960 m2
Der Auftraggeber überträgt die Räum- und Streupflicht für den öffentlichen Bereich
(Gehweg und Zufahrt) am Objekt Freital, Otto-Dix-Str. 2 und Zauckeroder Str. 4a.
Der Winterdienst ist lt. der Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung Winterdienstes für
das Gebiet der Stadt Freital durchzuführen.
Die für den öffentlichen Bereich festgelegte Verpflichtung gilt an Sonnabenden, Sonntagen für die Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen für die Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Auf Grund des beginnenden Schulbetriebes ist auch für die öffentlichen Gehwege bis
6:00 Uhr der Winterdienst durchzuführen. Objektspezifische Auftragszeiten (für Schulgrundstücke) siehe Leistungsbeschreibung.
Für das Objekt Wilhelmine-Reichard-Schule Freital, Zauckeroder Str. 4a, 01705 Freital
ist zu beachten:
Aufgrund von Baumaßnahmen im Schulbereich und/oder von Teilflächenverkäufen
kann es zu Änderungen in der Leistungsbeschreibung (vgl. § 2 VOL/B) während
der Vertragslaufzeit kommen. Diese Änderungen werden vor Saisongebinn abgestimmt.
Der Auftragnehmer hat über die von ihm durchgeführten Räum- und Streueinsätze ein Streubuch entsprechend des Loses zu führen.
Die Beräumung und Entsorgung des Streugutes ist Bestandteil der Leistung und demzufolge mit einzuplanen.
Der Winterdienstvertrag wird abgeschlossen mit Erteilung des Zuschlages durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf ein Angebot für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.03.2025. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einseitiges Optionsrecht auf Verlängerung des Vertrages um einmal 1 Jahr (also bis 31.03.2026) ein. Die Ausübung des Optionsrechtes wird dem Auftragnehmer in schriftlicher Form bis spätestens 31.12.2024
schriftlich mitgeteilt.
Bei Veränderungen im Liegenschaftsbestand oder dem Umfang der Bewirtschaftung behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Auftrag vom betreffenden LOS ganz oder teilweise vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung wird dem Auftragnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich erklärt.