418798-2021 - ErgebnisDeutschland-Limburg: Verpflegungsdienste für Schulen
OJ S 158/2021 17/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Limburg-Weilburg
Postanschrift: Schiede 43
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-
E-Mail: verwaltung.egw@limburg-weilburg.de
Telefon: +49 6431296-447
Fax: +49 6431296-127
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens 2021-2025
Referenznummer der Bekanntmachung: 56-2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens.
Der Landkreis Limburg-Weilburg beabsichtigt die Vergabe der Bewirtschaftung des Schulkiosks an der Peter-Paul-Cahensly-Schule in 65549 Limburg inkl. Ausgabe eines warmen Mittagessens ab dem 30. August 2021.Der Schulkiosk ist täglich montags bis freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet und allen Schüler*innen sowie Lehrer*innen zugänglich. Zusätzlich soll ein warmen Mittagessens angeboten werden. Es sollen täglich mindestens zwei Menülinien, bereits vorbereitete Speisen, seitens des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E98528589 erhältlich.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Hauptort der Ausführung: Peter Paul Cahensly Schule, Zeppelinstraße 39, 65549 Limburg an der Lahn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Art und Umfang der Leistung
Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg beabsichtigt die Vergabe der Bewirtschaftung eines Schulkiosks inkl. des Angebotes eines warmen Mittagessens, orientiert an den DGE-Qualitätsstandards und den Empfehlungen für die Verpflegung der Peter-Paul-Cahensly-Schule Limburg.
Bewirtschaftung des Schulkiosks
Angebot:
Der Schulkiosk ist täglich montags bis freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet und allen Schüler*innen sowie Lehrer*innen zugänglich.
Unter anderem sollen folgende Produkte angeboten werden:
1. Frühstückspause = Croissants, Schokocroissants, Belegte Brötchen, Obst
2. Mittagspause = kalte und warme Sandwiches, verschieden gemischte Salate, Obstschalen, milchhaltige Desserts
Neben diesen Produkten können auch vom Auftragnehmer zusätzliche Produkte angeboten werden. Diese Produkte sind vorab mit dem Auftraggeber und der Schulleitung abzusprechen.
Folgende Produkte sollen nicht angeboten werden:
1. Keine Fritteuse Produkte
2. Kein Energydrink
Der Auftragnehmer ist ebenso verpflichtet, einen Snackautomaten und einen Getränkeautomaten (für heiße und kalte Getränke), die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig zu befüllen. Die Kosten für die Wartung übernimmt der Auftraggeber. Die darin enthaltenen Produkte sowie deren Preise sind vorab mit der Schulleitung der Peter-Paul-Cahensly-Schule und dem Auftraggeber abzusprechen.
Besonderheiten des Schulkiosks
Das benötigte Material, wie zum Beispiel eine Registrierkasse muss vom Auftragnehmer gestellt werden. Der Auftragnehmer darf die Kantine und die darin enthaltenen Geräte unentgeltlich nutzen. Die Öffnungszeiten der Cafeteria sind als Anhaltswerte zu verstehen. Sie können auf Wunsch des Auftraggebers geändert werden, falls ein Bedarf festgestellt wird.
Angebot eines warmen Mittagessens
Es werden täglich mindestens zwei Menülinien (davon ein vegetarisches Essen) seitens des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt. Es dürfen ausschließlich bereits vorbereitete Speisen in dem Konvektomat aufgewärmt werden. Der Auftragnehmer muss der Schule wöchentlich einen aktuellen Speiseplan für die darauf folgende Woche zur Verfügung stellen. Auf dem Auftragnehmer mitgeteilte Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien wird Rücksicht genommen, indem die Menüs dementsprechend ausgerichtet werden. Es ist darauf zu achten, dass im Wochenplan abwechslungsreiche Fleischsorten angeboten werden.
Alle benutzten Produkte müssen von guter Qualität, gesund und marktgängig sein. Die Produkte müssen den in Deutschland geltenden amtlich zugelassenen Normen entsprechen und den genauen Vorschriften der deutschen Gesundheitsämter entsprechen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienevorschriften, von der Zubereitung bis hin zum Verkauf, einzuhalten. Ein betriebliches Eigenkontrollsystem (HACCP-Konzept) ist erforderlich. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber auf jederzeitigen Wunsch Einsicht in das HACCP-Konzept erhalten kann. Beim Umgang mit den Lebensmitteln sind die gesetzlich vorgegebenen Hygienestandards einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der Verordnung 852 und 853/2004 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), das Infektionsschutzgesetz (IfsG) und die Lebensmittel Hygieneverordnung (LMHV) zu beachten.
Leistungszeitraum
Die Vertragslaufzeit beginnt ab 30. August 2021.
Die Leistung wird über einen Zeitraum bis zum Beginn der hessischen Sommerferien im Jahr 2025 mit zwei Verlängerungsoptionen von je einem Schuljahr vergeben.
Die Option kann der Auftraggeber oder der Auftragnehmer schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages ausüben. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Geschmack, Konsistenz und Aussehen / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Beispielhafter dreiwöchiger Speiseplan / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Bewertung Gesamtkonzept / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 55
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen sind über http://www.subreport-elvis.de/E98528589 erhältlich.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung!

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 084-216475
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Bewirtschaftung Schulkiosk PPC-Schule
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Mensa-Catering Krämer
Postanschrift: Herzenbergweg 13
Ort: Hadamar
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65589
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 € dient ledigtlich als Platzhalter.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem m Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/08/2021