Beschreibung der Beschaffung
Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein international tätiges Bundesunternehmen und unterstützt ihre in ca. 130 Länder entsandten Mitarbeiter/innen. Die GIZ wird in diesem Zusammenhang steuerlich als inländische öffentliche Kasse angesehen. Mitarbeiter*innen der GIZ sind in verschiedenen europäischen Ländern und den USA eingesetzt. Sie unterliegen dort mit ihren Gehältern der Besteuerung und ggf. auch der Sozialversicherung. Die GIZ als Arbeitgeber hat in den Ländern lohnsteuerliche Vorschriften zu beachten. Es soll eine Rahmenvertrag mit einem Anbieter abgeschlossen werden, der folgende Leistungen in den Einsatzländern erbringen soll:
a. Informationsgespräche zur Steuer- und ggf. Sozialversicherungspflicht im Einsatzland
b. Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Einsatzland
c. Beratung zu eventuell vorhandenen Vergünstigungen für Expatriates und Durchführung des Antragsverfahrens
d. Durchführung von Steueraufteilungsberechnungen
e. Unterstützung bei der Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen,
aa. die Anmeldung der GIZ als Arbeitgeber im Einsatzland (einmalig)
bb. Durchführung der Gehaltsabrechnungen inklusive Abgabe der notwendigen Lohnsteuererklärungen pro Mitarbeiter*in
cc. Durchführung der notwendigen Jahresendarbeiten
Diese unter e) aufgeführten Leistungen sind für das Einsatzland Belgien optional. GIZ wird diese Leistungen nur dann abrufen, wenn der Auftragnehmer nach dem belgischen Recht dazu befugt ist bzw. wenn er diese Leistungen nach belgischem Recht erbringen darf.
Zur Klarstellung: Für alle anderen Einsatzländer gilt diese Optionsregelung nicht. Der Auftragnehmer muss daher für alle anderen Einsatzländer und auch für alle anderen Leistungen befugt sein, die geforderten Leistungen zu erbringen, d.h. in der Lage sein, in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Regelungen die Leistungen erbringen zu dürfen.
f. Koordination der Leistungen in den Einsatzländern durch den Auftragnehmer in Deutschland
g. Sonstige Leistungen, die nicht in a - f enthalten sind
Für die einzelnen Leistungen sind Pauschalbeträge anzugeben. Der Rahmenvertrag soll für einen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen werden, mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 2 Jahre.