Zusätzliche Angaben
Auszug aus dem Protokoll des Preisgerichts:
Das Preisgericht beschließt einstimmmig (11:0) die Vergabe der Preise.
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, den Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Hierbei sollen insbesondere die kritisch angemerkten Punkte aus der Einzelbeurteilung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden.
Auszug aus der Bekanntmachung des Verfahrens:
Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen.
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, können die Verhandlungen auch mit den weiteren Preisträgern aufgenommen werden.