419003-2021 - AuftragsänderungDeutschland-München: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 158/2021 17/08/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333 München
Land: Deutschland
E-Mail: angebot@stmd.bayern.de
Telefon: +49 8921658230
Fax: +49 8921658242
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung für Entwicklung, Service und Pflege von Applikationen für mobile Endgeräte für verschiedene Ressorts der Bayerischen Staatsregierung (Kurzbezeichnung: Rahmenvereinbarung Apps)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000357
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Auftraggeber (AG) der zu vergebenden Dienstleistungen ist der Freistaat Bayern, federführend vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit Sitz in 81925 München, Rosenkavalierplatz 2. Das StMUV entwickelt seit 2011 Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte. Diese sind zusammen mit Apps weiterer Ressorts in den AppStores von Apple und Google unter dem gemeinsamen Account „Bayerische Staatsregierung“ herunterladbar. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag, der nachgenannten Ressorts der Bayerischen Staatsregierung die Möglichkeit eröffnen soll, zu den Konditionen dieses Vertrages Leistungen des Auftragnehmers (AN) zur Erstellung und Wartung / Pflege abzurufen:
— Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
— Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
— Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
— Staatsministeriums für Digitales,
— Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
— Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales,
— Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Zudem werden unter dem bisherigen Rahmenvertrag sieben Apps bzw. WebApps gewartet, deren Pflege übernommen werden muss.
Um die Grundlagen und Anforderungen für alle Apps der Bayerischen Staatsregierung sicherzustellen, ein gemeinsames Erscheinungsbild zu gewährleisten, die Aufwände für die Entwicklung und Pflege zu minimieren und die Effizienz in der App-Entwicklung zu steigern, ist beabsichtigt, über einen Rahmenvertrag einen Dienstleister zu beauftragen, so dass die einzelnen Ressorts die Entwicklung und Pflege ihrer Apps künftig über diesen Dienstleister realisieren können. Um wirtschaftlich Skaleneffekte zu realisieren, sollen die Apps auf einer einheitlichen technischen Basis und soweit sinnvoll, modular aufgebaut werden, so dass folgende Entwicklungen schneller erstellt werden können.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2019 Ende: 31/10/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 209-511058

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 511058-2019
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
22/10/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: init AG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1 924 000,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
bisherige Informationen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beider
Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8
Hans-Högn-Straße 12
95030 Hof,
Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail:
, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für die Auftragsänderung ist das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München federführend. Dort erhalten Sie auch die Informationen zu den Fristen.
Wir weisen auf § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB mit folgendem Inhalt hin: "Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/08/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72210000 Programmierung von Softwarepaketen, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72261000 Software-Unterstützung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber (AG) der zu vergebenden Dienstleistungen ist der Freistaat Bayern, federführend vertreten durch das Staatsministerium für Digitales (StMD) mit Sitz in 80333 München, Oskar-von-Miller-Ring 35.
Der Freistaat Bayern entwickelt seit 2011 Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte. Diese sind zusammen mit Apps weiterer Ressorts in den AppStores von Apple und Google unter dem gemeinsamen Account „Bayerische
Staatsregierung“ herunterladbar.
Gegenstand der Dienstleistung ist ein Rahmenvertrag, der nachgenannten Ressorts der Bayerischen Staatsregierung die Möglichkeit eröffnet, zu den Konditionen dieses Vertrages Leistungen des Auftragnehmers (AN) zur Erstellung und Wartung / Pflegeabzurufen:
— Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
— Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
— Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
— Staatsministeriums für Digitales,
— Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
— Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales,
— Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Zudem werden Apps bzw. WebApps gewartet, deren Pflege übernommen wird.
Die Dienstleistung stellt die Grundlagen und Anforderungen für alle Apps der Bayerischen Staatsregierung sicher, gewährleistet ein gemeinsames Erscheinungsbild, minimiert die Aufwände für Entwicklung und Pflege und steigert die Effizienz der App-Entwicklung.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2019 Ende: 31/10/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 958 300,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: init AG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Das Leistungsvolumen wird um 1.295 Personentage erweitert.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die zusätzlichen Dienstleistungen sind bei zwei Ressorts (StMUV, StMD) erforderlich. Dabei kann zum aktuellen Zeitpunkt ein Auftragnehmerwechsel nicht erfolgen, da die technischen Gestaltungsweisen und Projektkonzeptionen zusammenpassend fortgeführt werden müssen. Ansonsten ist der Projekterfolg erheblich gefährdet. Zudem sind technische „Abbruch -bzw. Übergabeschnittstellen“ an einen Folgeauftragnehmer vertraglich nicht näher definierbar, sodass sich bei Einsatz eines anderen Dienstleisters technische Verschiedenheiten der Leistungen ergeben würden.Insgesamt würden sich durch die Einarbeitungszeit sowie wegen der erschwerten Zuordnung von Verantwortlichkeiten und damit von Gewährleistungsansprüchen erhebliche Schwierigkeiten und zusätzlich wegen der coronabedingten Preissteigerungen beträchtliche Zusatzkosten ergeben.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 924 000,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 882 300,00 EUR