419613-2025 - Wettbewerb
Österreich – Softwareprogrammierung und -beratung – ÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
OJ S 122/2025 30/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungÖsterreichisches Institut für Verkehrsdateninfrastruktur
E-Mailvergabe@terzaki.at
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
BeschreibungÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems - VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG im Oberschwellenbereich gemäß § 31 Abs 5 iVm Abs 7 BVergG 2018 idgF zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Kennung des Verfahrensae7314ce-9b50-434e-9dd4-e4cc5f2a04c2
Interne Kennung155858
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung600 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenGemäß Abschnitt IV.2 unter Punkt "Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" findet sich die Angabe "3". Diese Anzahl kann sich im Falle einer ex-aequo-Platzierung gleichgereihter Bewerber:innen ändern. Näheres dazu ist dem Punkt 4 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die gegenständliche Ausschreibung umfasst die Beratungsleistungen für das GIP 2.0 System im Produktivbetrieb ab Jänner 2026. Um bis zur Fertigstellung des GIP 2.0 Systems weiterhin auf einen technischen Projektleiter zurückgreifen zu können und auch einen fachlich fundierten und strukturierten Wissenstransfer des derzeitigen Projektleiters auf den künftigen Berater zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber gemäß Punkt 1.6 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen eine Direktvergabe an den derzeitigen Projektleiter vor. Der Zeitraum ist bis 31.12.2025 begrenzt. In den Gremien des ÖVDAT (Geschäftsführungsausschuss und Präsidialversammlung) wurden für diese Leistungen netto 70.000 EUR vorgesehen. ISd der Losregelung gemäß Punkt 1.6 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen ist die Direktvergabe zulässig sofern diese in Summe 20% des kumulierten Werts aller Lose nicht übersteigt und den Wert von netto 80.000 EUR nicht übersteigt. Da die vorbehaltene Direktvergabe iHv netto 70.000 EUR weder die 20%-Schwelle des geschätzten Auftragswerts (120.000 EUR) noch die Schwelle von 80.000 EUR übersteigt, ist die Direktvergabe in Anwendung der Losregelung gemäß § 16 Abs 5 BVergG 2018 als zulässig anzusehen. Der Leistungsumfang ist grundsätzlich unverändert zur bestehenden Rahmenvereinbarung mit dem Projektleiter und beinhaltet zusätzlich zum Wissenstransfer auf den künftigen Berater diverse Abstimmungs- und Beratungsleistungen (siehe Punkt 1.6 des Allgemeinen Teils der Teilnahmeunterlagen).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-8616
TitelÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems
BeschreibungÖVDAT - Beratungsleistungen zur bestehenden Softwarearchitektur und Weiterentwicklung des gesamten GIP 2.0 Systems - VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH VORHERIGER BEKANNTMACHUNG im Oberschwellenbereich gemäß § 31 Abs 5 iVm Abs 7 BVergG 2018 idgF zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Interne Kennung155858
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen
Beschreibung der OptionenSiehe Ausschreibungsunterlagen. Insbesondere die Festlegung in Bezug auf die Dauer der Rahmenvereinbarung von vier Jahren , wobei sich der Auftraggeber eine jährliche optionale Verlängerung der Geltung der Rahmenvereinbarung auf maximal zwei weitere Jahre vorbehält.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sankt Pölten (AT123)
LandÖsterreich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns28/11/2025
Laufzeit72 Monate
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung600 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche InformationenDer Grund für die Festlegung der Dauer der Rahmenvereinbarung (maximal 6 jahre unter Berücksichtigung der optionalen Verlängerung) liegt darin, dass aufgrund der hohen Komplexität und der langfristig angelegten Weiterentwicklung des GIP 2.0, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer konsistenten Softwarearchitektur und einer kontinuierlichen Qualitätssicherung über mehrere Ausbaustufen hinweg, eine längerfristige Expertise essenziell ist. Da der Wissenserwerb sowie die strukturierte Einarbeitung in das bestehende System voraussichtlich bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen werden, ist die Vertragslaufzeit von 4 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre vorgesehen. Diese Option ermöglicht es, die Aufbauphase effektiv zu nutzen und anschließend von der erworbenen Projektexpertise über einen ausreichenden Zeitraum zu profitieren, ohne kostenintensive Brüche im Beratungsprozess zu riskieren.
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://gv.vergabeportal.at/Detail/216886
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://gv.vergabeportal.at/Detail/216886
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge30/07/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Begründung der Laufzeit der RahmenvereinbarungAufgrund der hohen Komplexität und der langfristig angelegten Weiterentwicklung des GIP 2.0, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer konsistenten Softwarearchitektur und einer kontinuierlichen Qualitätssicherung über mehrere Ausbaustufen hinweg, ist eine längerfristige Expertise essenziell. Da der Wissenserwerb sowie die strukturierte Einarbeitung in das bestehende System voraussichtlich bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen werden, ist eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre vorgesehen. Diese Option ermöglicht es, die Aufbauphase effektiv zu nutzen und anschließend von der erworbenen Projektexpertise über einen ausreichenden Zeitraum zu profitieren, ohne kostenintensive Brüche im Beratungsprozess zu riskieren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandesverwaltungsgericht Niederösterreich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben
8. Organisationen
8.1.
ORG-1184
Offizielle BezeichnungÖsterreichisches Institut für Verkehrsdateninfrastruktur
Registrierungsnummer9110022723489
PostanschriftLandhausplatz 1
StadtSt. Pölten
Postleitzahl3109
Land, Gliederung (NUTS)Sankt Pölten (AT123)
LandÖsterreich
KontaktpersonTERZAKI & Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki (Geschäftsführerin), 1090 Wien
E-Mailvergabe@terzaki.at
Telefon+43 13695978
Internetadressehttps://www.terzaki.at/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-1863
Offizielle BezeichnungLandesverwaltungsgericht Niederösterreich
Registrierungsnummer9110022398113
PostanschriftRennbahnstraße 29
StadtSt. Pölten
Postleitzahl3109
Land, Gliederung (NUTS)Sankt Pölten (AT123)
LandÖsterreich
E-Mailpost@lvwg.noel.gv.at
Telefon+43 274290590
Internetadressehttps://lvwg.noel.gv.at/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung06b9f840-e4b1-47fa-90e2-8d8f11662b11  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/06/2025 13:34:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung419613-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe122/2025
Datum der Veröffentlichung30/06/2025